ÖKO-Test vor Gericht

ÖKO-Test darf das jüngste Heft mit fehlerhaften
Krankenkasseninformationen nicht ausliefern. Das
Verbot bleibt auch nach der Verhandlung vor dem Landgericht
Hamburg bestehen. Dies teilte die Krankenkasse Securvita mit, die eine einstweilige Verfügung gegen das Frankfurter Verbrauchermagazin durchgesetzt hatte.

Bei der Gerichtsverhandlung räumte "ÖKO-Test" ein, dass der
Krankenkassenvergleich fehlerhaft sei. Durch "Denkfehler" seien
unrichtige Angaben in die Liste von empfohlenen Krankenkassen
eingeflossen.

ÖKO-Test hatte im September-Heft 33 Kassen als besonders
preisgünstig empfohlen. Securvita hatte nachgewiesen, dass zwei
Drittel dieser Empfehlungen auf falschen Angaben beruhen. Darüber
hinaus wurden Informationen zu verschiedenen Krankenkassen
verwechselt, falsche Kriterien benannt und die erforderlichen
Maßstäbe für seriöse Vergleichs-Tests nicht erfüllt.

"Es ist bedauerlich, dass ÖKO-Test so uneinsichtig ist und die
Fehler nicht freiwillig berichtigt. Deshalb mussten wir das vor
Gericht klären. Denn mit solchen Fehlleistungen führt ÖKO-Test
Hunderttausende von Verbrauchern in die Irre. Bei einem sensiblen
Thema wie Krankenkassenwechsel muss ein Verbrauchermagazin seriös und zuverlässig berichten", sagte Securvita-Sprecher Norbert Schnorbach. Das Magazin soll jetzt in einem Sonderheft den Großteil der Fehler sogar noch einmal wiederholt haben.

Autor(en): der SECURVITA BKK

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