Insgesamt neun Lebensversicherer dürfen sich nun mit der Auszeichnung schmücken, dass sie die Kunden im Ernstfall, wenn diese angeben berufsunfähig zu sein, "nicht über den Tisch" ziehen. Aktuell erhielt die Nürnberger Lebensversicherung das Siegel "Fair in der BU-Leistungsprüfung". Für Vermittler ein gutes Beratungsargument.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steht seit längerem im Focus der Öffentlichkeit. Fast immer negativ. Für handwerkliche Berufsgruppen ist sie mittlerweile viel zu teuer und im Leistungsfall gibt es immer wieder Ärger. "Eine große Anzahl der Beschwerden im Berichtsjahr betraf - wie in den Vorjahren - die Fragen, ob der Versicherer leistungspflichtig ist, wann die Leistung einzusetzen hatte bzw. bis zu welchem Zeitpunkt zu leisten war", heißt es im aktuellen Bericht von Professor Günter Hirsch, dem Berliner Versicherungsombudsmanns.
Ärger mit BU-Schutz
Der Anteil der 380 zulässigen Beschwerden ist vom Niveau unverändert und liegt lediglich bei 2,6 Prozent aller Beschwerden. Für die Betroffen ist der Ombudsmann, weil es immer um die Existenz geht, oft der letzte Notanker. Auch für Vermittler ist ein Streit um die Berufsunfähigkeitsrente gefährlich. Es stehen hohe Summen im Spiel. Bei nachweislicher Falschberatung müssen sie haften.
Daher sind Auszeichnungen, die beim Arbeitskraftschutz hinsichtlich der Leistungsprüfung die Spreu vom Weizen trennt, sehr wichtig, wenn sie transparent und nachvollziehbar sind. Vermittler können an solchen Siegeln in der Beratung eigentlich nicht vorbeigehen. Ein solches Qualitätsurteil ist "Fairness in der BU-Leistungsregulierung", dass das Unternehmen Assekurata Solutions vergibt. Die Tochter der renommierten Rating Agentur Assekurata hat die Prüfung einer gerechten Regulierung von BU-Leistungsfällen gemeinsam mit dem BU-Expertenservice aus Schweinfurt entwickelt.
Fachanwälte halfen
Das Unternehmen hilft Verbrauchern und Versicherungsmaklern als zugelassener Versicherungsberater mit einem Team von Fachanwälten für Versicherungsrecht bei der Beantragung und Durchsetzung von BU-Leistungen. Bisher wurden über 400 Leistungsfälle bearbeitet. Aus diesem Expertenwissen ist nun das BU-Fairness-Siegel hervorgegangen. Die Prüfung zeigt auf, ob der Versicherer sich bei der Leistungsprüfung regelmäßig "transparent, kundenorientiert und kompetent" verhält. Die Prüfung muss bei der Assekurata Solutions beantragt und bezahlt werden.
Etwas mehr Einblick in den Prüfprozess wäre jedoch wünschenswert. So erfährt man nur, dass die Assekuranz eine "definierte Datenmenge" anliefern muss, eine Begutachtung der technischen Hilfsmittel in der Sachbearbeitung erfolgt sowie Vor-Ort-Gespräche mit Prozessverantwortlichen und Leistungsprüfern.
Leistungsschwelle ist K.o.-Kriterium
"Bei dem Siegel zur BU-Leistungsregulierung handelt es sich um eine 0/1-Entscheidung", erläutert Assekurata Pressesprecher Russel Kemwa. „Es gibt keine Notenstufen, sondern das bewertete Unternehmen muss eine Schwelle überspringen um das Siegel zu erhalten.“ Andernfalls gibt es keine Bewertung. Ein Unternehmen konnte diesen Test nicht bestehen. Den Namen der Unternehmen, die durchfallen veröffentliche Assekurata nicht.
Insgesamt haben nun neun Unternehmen das begehrte Siegel erhalten. Ausgezeichnete wurden die Nürnberger am 8. August 2018, die Cosmos (30. Januar 2018), die Canada Life (25. Januar 2018), die Alte Leipziger (24. Januar 2018), der Volkswohlbund (17. Januar 2018), die Allianz (17. August 2017), die Axa (5. April 2017), die Deutsche Ärzteversicherung (5. April 2017) und der HDI (5. Oktober 2016). Die Siegel sind zwei Jahre gültig. "Allerdings wird nach einem Jahr ein kurzes Review durchgeführt, um sicherzustellen, dass sich in der Zwischenzeit nichts Gravierendes im negativen Sinne an der Regulierungspraxis geändert hat", so Kemwa.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek