Neues zu Pensionskassen

Pensionskassen müssen sich wachsender Konkurrenz durch Direktversicherungen erwehren. Dennoch bleiben handfeste Vorteile, darunter die Chance, im Gegensatz zur Direktversicherung auch wechselnde und fallende Beitragszahlungen vorzunehmen zeitweilig sogar mit den Beiträgen auszusetzen. Diese Flexibilität bieten jedoch nicht alle Kassen; vielfach werden bei monatlicher Zahlweise Ratenzahlungszuschläge von 2,5 bis 5,0 Prozent verlangt. Anders bei der S-Pensionskasse und weiteren Anbietern (Debeka, neue leben, Verka, DPK, Kölner, Soka-Bau, BVV): Hier wird gänzlich auf solche Zuschläge verzichtet.

Mit diesem Pfund wuchert die S-Pensionskasse auch bei ihren neuen Tarifen, die nach langwieriger Prüfung inzwischen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt worden sind. Der Tarif „Beitragszusage mit Mindestleistung“, der in 99 Prozent der Fälle abgeschlossen wird, bleibt weitgehend flexibel. Die BaFin habe für den neuen Tarif nun sogar ermöglicht, das Kapitalwahlrecht noch zu Beginn des letzten Jahres vor Rentenbeginn zu nutzen. Bislang hatte die BaFin die Frist zur Wahl zwischen Kapitalleistung und Verrentung spätestens drei Jahre vor der ersten Auszahlung gesetzt. Dies verträgt sich jedoch nicht mehr mit den neuen Anforderungen der steuerlichen Förderung. Denn nach der Entscheidung für das Kapitalwahlrecht können Beitragsleistungen nicht weiter gefördert werden. Folge: Alle restlichen Einzahlungen bis zum Beginn der Auszahlung der Betriebsrente müssten dann aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Ausnahme laut BMF-Schreiben vom 17. November 2004: Wird das Kapital-Wahlrecht innerhalb des letzten Jahres vor dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ausgeübt, können die Beiträge weiterhin gefördert werden (Randziffer 177). Hier hat die BaFin reagiert. Nun gebe es grünes Licht für die ein-Jahres-Regel zumindest bei allen Tarifen mit neuer Sterbetafel.

Ein weiteres Novum: Die BaFin hat die Victoria-Pensionskasse als zweites Unternehmen (nach der Allianz) unter den neu gegründeten überbetrieblichen Pensionskassen dereguliert. Damit gehört die Victoria zu den Kassen, bei denen die Finanzaufsicht auf Grundlage des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung festgestellt hat. Durch die Deregulierung entfällt künftig die Vorab-Genehmigung von Tarifen und Versicherungsbedingungen durch die BaFin (nach § 156a VAG). Nebeneffekt: Durch die Deregulierung ist die Victoria-Pensionskasse einem „normalen" Lebensversicherer gleichgestellt. Das bedeutet, dass sie die strengen Solvabilitäts-Anforderungen und weitgehende Informationspflichten gegenüber der BaFin erfüllen muss. Dies erweist sich als ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Kassen in punkto Sicherheit.

Seit 2005 können Pensionskassen zwar freiwillig dem gesetzlichen Sicherungsfonds der Lebensversicherer beitreten. Dazu ermächtigt sie das neu gefasste VAG (§ 124 Absatz 2). Wer freiwillig beitritt, dokumentiert damit zusätzliche Sicherheit für die zugesagten Leistungen in wirtschaftlicher Notsituation der Kasse. Bislang sind Pensionskassen-Leistungen nämlich nicht über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) bei Insolvenz geschützt. Noch ist die praktische Organisation des Sicherungsfonds nicht geregelt. Immerhin hat die Allgemeine Rentenanstalt (ARA) als erste Pensionskasse aber bereits Mittel für diesen Zweck in ihrer Bilanz 2004 eingestellt.

Einen besonderen Service für Finanzdienstleister bietet der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes, die größte Pensionskasse der Bundesrepublik, in der 95 Prozent aller Privatbanken Deutschlands ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) organisieren. Derzeit gehören über 600 Mitgliedsfirmen zum Versorgungswerk, berichtet Thomas Mühlenhoff, Leiter Marketing, Akquisition und Firmenkunden. Von erheblichem Vorteil sei beim BVV, dass alle Tarife völlig ohne Provision kalkuliert seien. Damit sei man für freie Finanzvertriebe als Produktgeber zur Vermittlung an Endkunden zwar völlig uninteressant. Seit 2003 hat sich die Pensionskasse jedoch für freie Vermittler als Endkunden geöffnet. Somit können auch Makler und sonstige freie Vertriebe ihre eigene bAV über den BVV organisieren. Auch kleinen Firmen unter den Finanzdienstleistern würde man sich nicht verschließen, so Mühlenhoff.

In der „Marktübersicht Pensionskassen in Deutschland“ schnitten sowohl S-Pensionskasse als auch BVV glänzend ab. Von der Marktübersicht, die im Verlag MediAss Versicherungsinformation und Medien () erschienen ist und die im Internet bestellt werden kann. Neben der Langfassung (149 Euro) wird auf vielfachen Wunsch von Maklern neuerdings auch eine Kurzfassung aus Maklersicht angeboten (49 Euro).

Autor(en): Detlef Pohl

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