Neue Vergütungsregelungen: BaFin veröffentlicht Rundschreiben

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dazu auf, ihre Vergütungssysteme risikoorientiert zu gestalten und am nachhaltigen Geschäftserfolg auszurichten. Zwei entsprechende Rundschreiben - eines für Banken, das andere für Versicherer - hat die BaFin zu Wochenbeginn veröffentlicht. Danach sollen sich etwa auch geschäftliche Misserfolge in der Höhe der Vergütung niederschlagen. Zudem sollen Banken und Versicherer die Öffentlichkeit detaillierter über ihre Vergütungspraktiken informieren.

Dr. Thomas Steffen, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht der BaFin, hält Standards für Vergütungssysteme der Assekuranz für unverzichtbar: "Gravierende Fehlentwicklungen hat es bei den Vergütungen im Versicherungssektor zwar nicht gegeben. Doch wir müssen uns fortlaufend den aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten anpassen. Die G20-Staaten haben solche Regeln gefordert. Mit unseren Anforderungen sind wir jetzt auf der Höhe der Zeit."


Größe soll berücksichtigt werden
Auch für die Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken und Versicherer gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Lautenschläger und Steffen versicherten, dass man kleine Unternehmen und international tätige Versicherungsgruppen nicht über einen Kamm scheren werde.
Nur an die größeren Unternehmen werde man besonders detaillierte Anforderungen stellen. Zudem richte sich der härtere Teil dieser Anforderungen nur an Geschäftsleiter und Mitarbeiter, die hohe Risiken eingehen könnten.Die BaFin setzt mit ihren Rundschreiben die Standards um, die das Financial Stability Board (FSB) im Auftrag der G20-Regierungschefs erarbeitet hat. Gelten werden die Rundschreiben der BaFin voraussichtlich bis Mitte 2010, denn dann wird der deutsche Gesetzgeber die neuen Standards in Rechtsverordnungen überführen.

Acht große deutsche Banken und die drei größten deutschen Versicherungsunternehmen ( Münchner Rück, Allianz und Talanx) hatten sich im Vorgriff auf die neuen Regeln bereits zu den Umsetzungsstandards des FSB bekannt und sich dazu verpflichtet, diese bereits bei der Bemessung der Vergütung für das Geschäftsjahr 2009 zu berücksichtigen.

Die Rundschreiben sind auf der Internetseite der BaFin () abrufbar.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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