IW: Vermögen für Pflegekosten nutzen

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Wegen steigender Kosten für die Pflegeversicherung mit drohenden erneuten Beitragsanhebungen plädieren der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) dafür, die Versicherung bei den Ausgaben zu entlasten. Ein entsprechender Paragraf im Sozialgesetzbuch, der Pflegeheim-Bewohner bei der Zahlung der sogenannten Eigenanteile entlastet, müsse auf den Prüfstand, heißt es in einer PKV-Mitteilung. 

Verband: Große Mehrheit kann Pflegekosten selbst tragen

"Allen Unkenrufen zum Trotz kann die große Mehrheit der Menschen die Pflegekosten im Alter eigenverantwortlich tragen", sagte der Vorsitzende des PKV-Verbands, Thomas Brahm. "Diese Tatsache sollte die Politik nutzen, um die Pflegeversicherung jetzt auf ein nachhaltig finanziertes und generationengerechtes Fundament zu stellen." 

Der Verband hatte beim IW ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Schluss kommt, dass sich mehr als 70 Prozent der Haushalte im Rentenalter in Deutschland eine stationäre Pflege über mehrere Jahre leisten könnten. Demnach verfügen Haushalte ab 66 Jahren in Deutschland im Schnitt über ein Netto-Vermögen von knapp 320.000 Euro (Immobilienvermögen eingerechnet).

Privates Vermögen heranziehen

Nach Ansicht der Autoren wäre es "treffsicherer", privaten Haushalten zuzumuten, Vermögen auch zur Finanzierung potenzieller Pflegekosten einzusetzen "und nicht die Kosten der Heimpflege pauschal zu subventionieren, wie es derzeit durch den Leistungszuschlag geschieht". Das würde den Haushalt der Pflegeversicherung und die Beitragszahler vor noch stärkeren Beitragssatzerhöhungen bewahren, wird argumentiert. Betont wird, dass steigende Beiträge die Arbeitskosten in Deutschland weiter erhöhen.

Beim sogenannten Leistungszuschlag handelt es sich um einen Zuschlag bei der Heimpflege. Je länger Betroffene dort wohnen, desto höher fällt er aus und reduziert das, was sie selbst zahlen müssen. Denn die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, sondern trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Der sogenannte Eigenanteil lag zum 1. Juli im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt bei 2.871 Euro pro Monat, hatte eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergeben.

Demografischer Wandel setzt gesetzliche Pflegeversicherung unter Druck

Auch der Bundesrat hat sich kürzlich mit dem Thema "Pflegeversicherung" beschäftigt. Am 18. Oktober 2024 hat er auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Saarland und Hamburg eine Entschließung zur Reform der Pflegeversicherung gefasst.

Die gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend unter Druck, heißt es in der Entschließung. Auf der einen Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen verursacht werden. Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der „Babyboomer“. Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an ihre Grenzen.

Der Bundesrat mahnt daher die Umsetzung einer baldigen und ausgewogenen Reform der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um sowohl ihre Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten sicherzustellen. Er erwartet von der Bundesregierung, dass diese noch in dieser Legislaturperiode und unter umfassender Beteiligung der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.

Angestrebtes Ziel: Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben

Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu entwickeln. Ziel müsse es sein, die finanziellen Belastungen der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die Pflegebedürftigen dürften dabei nicht unzumutbar belastet werden.

Quelle: Bundesrat

Deutsche Presse-Agentur (dpa). https://www.dpa.com/de

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Autor(en): dpa

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