NAG-Tarifvertrag ärgert Ver.di

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Die Neue Assekuranz-Gewerkschaft (NAG) hat mit dem Vorstand des Continentale Versicherungsverbundes einen Tarifvertrag abgeschlossen. Die Gewerkschaft kämpft schon länger um ihre Anerkennung als Tarifvertragspartei. Der Versicherer gehe mit dem Vertrag ein hohes Risiko ein, glaubt die Gewerkschaft Ver.di, die der NAG die Tariffähigkeit abspricht.

Hintergrund der Tarifverhandlungen sind die strukturellen Veränderungen am Direktionsstandort Mannheim der Mannheimer Versicherungsgruppe. Diese wurde 2012 vom Continentale Versicherungsverbund übernommen. Ab 1. Januar 2016 werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mannheimer von der Continentale Krankenversicherung a. G. übernommen werden. Ein Bestandteil des Tarfivertrags sei, dass die am Standort Mannheim übernommenen Angestellten keine Veränderungen ihn ihren Arbeitsverhältnissen erfahren würden. Weiterhin würden für sie die Beschäftigungsbedingungen nach den geltenden Gesamtbetriebsvereinbrungen der Mannheimer Versicherungsgruppe angewendet werden.

Wiederspruch gegen Urteil des Landesarbeitsgerichts
Ver.di kritisiert den Tarifabschluss scharf. Die Continentale habe den mit Ver.di vereinbarten Tarifvertrag zum Jahresende gekündigt, weil es einen Anpassungsbedarf wegen der Umstrukturierung gegeben habe. Der Versicherer habe Tarifverhandlungen zur neuen Betriebsratsstruktur gemeinsam mit Ver.di und der NAG führen wollen. Dies habe man abgelehnt. "Der nun getätigte Tarifabschluss reicht nicht aus, um die Tarifmächtigkeit der NAG zu beweisen", heißt es in einer Stellungnahme. Er sei nichts anders als die Anpassung einer Betriebsratsstruktur im Zuge des Betriebsübergangs.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschied nach einem Statusantrag von Ver.di nach § 97 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) am 9. April 2015 (Az. 9 TaBV 225/14), dass die Ende 2010 gegründete NAG keine tariffähige Gewerkschaft ist. Die Organisation sei derzeit nicht mächtig genug, Tarifforderungen im Versicherungsgewerbe durchzusetzen. Da sie keine konkrete Mitgliederzahl mitgeteilt habe, sei das Gericht außerstande gewesen, eine positive Prognose zur Durchsetzungsfähigkeit der NAG bei Tarifforderungen zu stellen. Thomas Kreismer, Gewerkschaftssekretär der NAG erläutert, dass seine Gewerkschaft gegen das nicht rechtskräftige Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt habe.

Die Argumente gegen die LAG-Entscheidung lauteten:
  • die erstmals erfolgte Durführung in einer Instanz sei verfassungwidrig. Durch diese Vorschrift werde die Möglichkeit junger Gewerkschaften ihre Mächtichkeit nachzuweisen erheblich verkürzt,
  • der Antrag von Verd.i sei unzulässig, das er auf die Vernichtung der NAG gezielt habe,
  • das LAG habe die Rechtssprechung des Budnesarbeitsgerichts über die Prognose zur künftigen Entwicklungen junder Gewerkschaften verkannt,
  • die Entscheidung unterstreiche die grundsätzliche Fragwürdigkeit solcher Statusverfahren, weil diese im Ergebnis auf ein Verbot junger Gewerkschaften zugunsten großer Monopolgewerkschaften hinauslaufe.

"Mit diesem Tarifabschluss gehen sowohl die Unternehmensleitung, als auch die beteiligten Betriebsräte ein hohes Risiko ein", heißt es in der Ver.di-Stellungsnahme. Die Gewerkschaft verweist mahnend auf die DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. hin. Dieser sei in der ersten Instanz die Tariffähigkeit abgesprochen worden, obwohl sie schon mehrere Tarifverträge abgeschlossen habe. Wenn die Nichtzulassungsbeschwerde der NAG zurückgewiesen werde, werde das Urteil des LAG Frankfurt rechtskräftig und der Tarifvertrag mit der Continentale rechtswidrig. Die NAG hingegen bleibt gelassen: "Derzeit führen wir weitere Gesprüche mit Betriebsräten und Arbeitgebern, um weitere Tarifverträge abzuschließen", so Kreismer.

Bildquelle: © Kelly Marken/Fotolia

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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