Deutsche Unternehmen sind in erheblichem Maße dadurch gefährdet, dass der ausländische Zulieferer ausfällt. Solche Rückwirkungsschäden sind oft nur kurzfristig oder mit geringen Summen versichert. Der Bericht „Lessons Learned from the Catastrophes of 2011“ des Versicherungsmaklers Marsh zeigt anhand von vergangen Katastrophenereignisse, welche Risiken für Unternehmen bestehen.
Betriebsunterbrechungsversicherung leisten in der Regel, wenn eine Störung am Eigentum des Versicherten eintritt. Erweiterter Betriebsunterbrechungsschutz umfasst auch eine Rückwirkungsdeckung für Zulieferer Problematisch: Nicht jeder Schaden ist mitversichert. In der Regel muss das Betriebsgrundstück des Zulieferers von einer versicherten Gefahr, etwa einem Brand betroffen sein. Für die Verweigerung des Zugangs (Denial of Access) hat Marsh nun eine Definition entwickelt, die die meisten Gründe einschließen soll.
Besonders große Gefahren für heimische Unternehmen
Heute ist die längerfristige Verweigerung des Zugangs in der Regel nicht versichert. Außerdem gibt es Wartezeiten und Selbstbeteiligungen. Laut Marsh geht aber eine besonders große Gefahr für heimische Unternehmen davon aus, dass infolge von Naturkatastrophen, Anschlägen oder Unruhen der Zugang zum Zulieferer versperrt ist. Gründe können Feuer in der Umgebung, Hochwasser oder Erdbeben sein. Die Polizei kann Gebiete aufgrund von Notfällen, etwa Seuchen absperren.
Katastrophen können Zulieferer blockieren
Die jüngsten Katastrophen, wie die Überschwemmung in Thailand oder das Erdbeben in Neuseeland, haben dies gezeigt. Auch Schneestürme wie 2010 im Osten der USA können Zulieferer blockieren. Beispielsweise mussten in der Innenstadt des neuseeländischen Christchurch nach dem Erdbeben rund 1.000 Gebäude abgerissen werden. Einsturz- und Nachbebengefahr führte dazu, dass Streitkräfte das Gebiet weitgehend abriegelten. Zulieferer, die innerhalb dieser Sperrzone ansässig waren, wurden nicht mehr erreicht – auch wenn sie selbst überhaupt keinen Schaden erlitten hatten.Unternehmen sollten daher prüfen, in welchem Umfang, der Rückdeckungsschutz der klassischen Betriebsunterbrechungspolice reicht.
Marsh gibt zahlreiche Handlungsanweisungen
Problematisch kann es zudem sein, wenn der Warenempfänger auf Luftfracht angewiesen ist und der Luftraum plötzlich gesperrt wird. Hier erinnert Marsh an die Terroranschläge "Nine-Eleven" auf das New Yorker World Trade Center. Marsh gibt zudem eine ganze Reihe von Handlungsanweisungen, für das Verhalten des versicherten Unternehmens im und nach dem Schadenfall. So müsste die genauen Ursachen einer Zugangssperrung untersucht werden. Möglicherweise stelle sich dann heraus, dass für die Verweigerung des Zugangs zum Zulieferer nicht eine unversicherte nationale Unruhe, sondern nur einzelne Plünderungen ursächlich waren.
All-Gefahren-Schutz möglich
Indirekte Betriebsunterbrechungsschäden sind nach Angaben der Allianz in der letzen Zeit deutlich gestiegen. Daher verlangt der Versicherer nun genaue Informationen über Zulieferbeziehungen. Die indirekte Betriebsunterbrechungspolice kann erweitert werden. So bietet etwa FMGobal schon Schutz, wenn der Zugang zum Zulieferer durch einen Brand in der Nähe des Betriebsgeländes unzugänglich wird. Noch weiter gehen die Angebote von Großmaklern und einigen Versicherer wie Zurich oder HDI-Gerling. Sie bieten einen Allgefahren-Lieferkettenschutz an.
Großmakler bieten umfassende Lieferketten-Analyse
Versichert ist ein Ertragsausfall des Versicherungsnehmers infolge eines Lieferausfalls eine benannten Zulieferanten aufgrund aller denkbaren Gefahren. In der Regel sind aber Krieg, Terror, Seuchen und Unruhen ausgeschlossen. Großmakler, wie Aon, Marsh oder Wills, bieten ihren Kunden auch eine umfassende Lieferketten-Analyse an.
Bild: © Angela Parszyk /
Betriebsunterbrechungsversicherung leisten in der Regel, wenn eine Störung am Eigentum des Versicherten eintritt. Erweiterter Betriebsunterbrechungsschutz umfasst auch eine Rückwirkungsdeckung für Zulieferer Problematisch: Nicht jeder Schaden ist mitversichert. In der Regel muss das Betriebsgrundstück des Zulieferers von einer versicherten Gefahr, etwa einem Brand betroffen sein. Für die Verweigerung des Zugangs (Denial of Access) hat Marsh nun eine Definition entwickelt, die die meisten Gründe einschließen soll.
Besonders große Gefahren für heimische Unternehmen
Heute ist die längerfristige Verweigerung des Zugangs in der Regel nicht versichert. Außerdem gibt es Wartezeiten und Selbstbeteiligungen. Laut Marsh geht aber eine besonders große Gefahr für heimische Unternehmen davon aus, dass infolge von Naturkatastrophen, Anschlägen oder Unruhen der Zugang zum Zulieferer versperrt ist. Gründe können Feuer in der Umgebung, Hochwasser oder Erdbeben sein. Die Polizei kann Gebiete aufgrund von Notfällen, etwa Seuchen absperren.
Katastrophen können Zulieferer blockieren
Die jüngsten Katastrophen, wie die Überschwemmung in Thailand oder das Erdbeben in Neuseeland, haben dies gezeigt. Auch Schneestürme wie 2010 im Osten der USA können Zulieferer blockieren. Beispielsweise mussten in der Innenstadt des neuseeländischen Christchurch nach dem Erdbeben rund 1.000 Gebäude abgerissen werden. Einsturz- und Nachbebengefahr führte dazu, dass Streitkräfte das Gebiet weitgehend abriegelten. Zulieferer, die innerhalb dieser Sperrzone ansässig waren, wurden nicht mehr erreicht – auch wenn sie selbst überhaupt keinen Schaden erlitten hatten.Unternehmen sollten daher prüfen, in welchem Umfang, der Rückdeckungsschutz der klassischen Betriebsunterbrechungspolice reicht.
Marsh gibt zahlreiche Handlungsanweisungen
Problematisch kann es zudem sein, wenn der Warenempfänger auf Luftfracht angewiesen ist und der Luftraum plötzlich gesperrt wird. Hier erinnert Marsh an die Terroranschläge "Nine-Eleven" auf das New Yorker World Trade Center. Marsh gibt zudem eine ganze Reihe von Handlungsanweisungen, für das Verhalten des versicherten Unternehmens im und nach dem Schadenfall. So müsste die genauen Ursachen einer Zugangssperrung untersucht werden. Möglicherweise stelle sich dann heraus, dass für die Verweigerung des Zugangs zum Zulieferer nicht eine unversicherte nationale Unruhe, sondern nur einzelne Plünderungen ursächlich waren.
All-Gefahren-Schutz möglich
Indirekte Betriebsunterbrechungsschäden sind nach Angaben der Allianz in der letzen Zeit deutlich gestiegen. Daher verlangt der Versicherer nun genaue Informationen über Zulieferbeziehungen. Die indirekte Betriebsunterbrechungspolice kann erweitert werden. So bietet etwa FMGobal schon Schutz, wenn der Zugang zum Zulieferer durch einen Brand in der Nähe des Betriebsgeländes unzugänglich wird. Noch weiter gehen die Angebote von Großmaklern und einigen Versicherer wie Zurich oder HDI-Gerling. Sie bieten einen Allgefahren-Lieferkettenschutz an.
Großmakler bieten umfassende Lieferketten-Analyse
Versichert ist ein Ertragsausfall des Versicherungsnehmers infolge eines Lieferausfalls eine benannten Zulieferanten aufgrund aller denkbaren Gefahren. In der Regel sind aber Krieg, Terror, Seuchen und Unruhen ausgeschlossen. Großmakler, wie Aon, Marsh oder Wills, bieten ihren Kunden auch eine umfassende Lieferketten-Analyse an.
Bild: © Angela Parszyk /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek