Wären die Autoren des Gesetzes zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie von Zeugnisnoten der freien Vermittler abhängig, wäre eine Versetzung ins nächste Schuljahr wohl ausgeschlossen.
Immerhin 61 Prozent der von der BBG Betriebsberatungs GmbH im Rahmen der Asscompact Trends I/2017 befragten knapp 300 Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter geben dem Referentenentwurf vom November die Noten „mangelhaft“ oder „ungenügend“. Ganze vier Prozent halten ihn dagegen für "sehr gut" oder "gut".
Große Beachtung der Stellungnahmen von Verbänden
In den Befragungszeitraum Mitte bis Ende Januar fiel zwar der Regierungsbeschluss, der immerhin ein paar für Makler relevante Änderungen enthielt (http://www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/Nachrichten/195/23609/Makler-sollen-nun-doch-gegen-Honorar-vermitteln-duerfen.html). Aber es ist davon auszugehen, dass die Befragten im Wesentlichen nur den Ende November 2016 vorgestellten Entwurfsstand und die dazu zahlreich vorliegenden Stellungnahmen kannten.
Diese Stellungnahmen haben eine große Beachtung gefunden. Immerhin 45 Prozent sagen, dass die Stellungnahme des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung wahrgenommen hätten, gefolgt von denen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sowie Verband Deutscher Versicherungsmakler. Zahlreiche weitere Verbände wurden nur von jeweils deutlich unter 30 Prozent der Befragten als Kommentatoren des Referentenentwurfs identifiziert.
Keine Doppelberatung Versicherer - Makler
Bei der Beurteilung der Stellungnahmen zeigt sich ein klares Bild. Als "Freund" eingeordnet werden in erster Linie Maklerpools. Kritischer dagegen werden Aussagen der Versicherer sowie vor allem der Honorarberater- und Verbraucherschutzverbände bewertet. Die Vermittlerverbände bewegen sich dazwischen, wobei keineswegs nur die "lauten" oder umgekehrt die "leisen" Töne klare Mehrheiten angesprochen haben.
Am meisten erregt die Makler wohl die Doppelberatungspflicht, die man aus der geplanten Änderung des § 6 VVG herauslesen kann. Denn bisher gelten Versicherer gerade dann nicht als beratungsverpflichtet, wenn ein Versicherungsvertrag von einem Makler vermittelt wurde. Das soll gestrichen werden, damit § 6 VVG richtlinienkonformer daherkommt. Zwar spricht die Begründung zum Regierungsentwurf vom 18.1.2017 davon, dass eine doppelte Beratung der Maklerkunden keineswegs beabsichtigt sei. Aber bei der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll es bleiben.
Provision als Leitvergütung
Weitere "Aufreger" für jeweils etwa drei Viertel der Teilnehmer sind die unklare und damit vielleicht auch gefährlich weit auszulegende Forderung, dass Vertreiber ihr Handeln am bestmöglichen Interesse des Kunden ausrichten sollen, sowie an der Vergütungsschranke zwischen Vermittlern und Beratern. Vorgesehen ist, dass Vermittler einschließlich der vom Kunden beauftragten Makler grundsätzlich nur noch gegen Provision und nicht mehr gegen Honorar vermitteln dürfen, damit für Kunden klarer ist, worin sich der Versicherungsberater genau unterscheidet. Nur im Firmengeschäft soll es frei verhandelbar bleiben, welche Vergütungsform gewählt wird.
Die Provision soll als "Leitvergütung" erhalten bleiben, meinen 83 Prozent der Teilnehmer. Das ändert nichts daran, dass der Honorarberatung eine stark positive Entwicklung vorausgesagt wird. Fast ein Viertel der Befragten glaubt, dass sie für das eigene Unternehmen in fünf Jahren Relevanz hat - ausgehend von nur acht Prozent heute.
Eingriff ins Berufsbild
Die zahlreichen freien Kommentare lassen den Schluss zu, dass sich nicht alle Befragten tiefgehend mit dem Thema befasst haben, sondern eher Pauschalurteile zur Gesamtsituation ihrer Branche abgeben. Wie in der politischen Auseinandersetzung weltweit zu beobachten, werden auch hier - in Einzelfällen - "Meinungsäußerungen" getätigt, die eine vernünftige Diskussion von vornherein ausschließen. So wird der Gesetzentwurf als "totaler Schrott" und deren Autoren als "Sesselfurzer" diffamiert. Vielleicht trifft die Richtlinie doch im einen oder anderen Fall ins Schwarze.
Wesentlich ernster nehmen sollte man aber, dass 85 Prozent der Betroffenen die Umsetzung der IDD als einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Berufsbild des Versicherungsmaklers empfinden. Fairerweise müsste man allerdings ergänzen, dass dies keineswegs eine Folge der Umsetzung der europäischen Richtlinie IDD ist. Vielmehr soll zusätzlich das rein deutsche Koalitionsziel einer Förderung der Honorarberatung erreicht werden. Knapp drei Viertel der Befragten meinen zudem, dass Versicherungsmakler keine Lobby hätten. Leider wurde nicht ergänzend nachgefragt, wie wenige Prozent der Befragten selbst in einem Berufsverband sind und damit die Voraussetzung für eine Lobbyarbeit schaffen.
Bevorzugung der Ausschließlichkeit?
Auch sind zwei Drittel der Meinung, dass mit dem Gesetz die Ausschließlichkeitsvertreter bevorzugt würden. Das überrascht schon deshalb, weil das Recht zur Honorarberatung und -vermittlung im Firmengeschäft ausschließlich Maklern und gerade nicht Vertretern zugebilligt werden soll: Aus Sicht der Vertreter dürfte das kaum als fairer Wettbewerb empfunden werden. Auch die Übergangsregelungen, die im Kabinettsbeschluss hinzugefügt wurden, bevorzugen Makler, wenn sie ihre Gewerbeerlaubnis gegen diejenige eines Versicherungsberaters umtauschen wollen, ohne dabei in ein wirtschaftliches Loch durch Verlust der bisherigen Courtagen zu fallen. Für Vertreter gibt es keine vergleichbare Lösung.
Drei Viertel fordern, dass Verbraucherzentralen denselben Regeln unterworfen werden, die für die Berufszulassung und -ausübung von Maklern gelten. Immerhin 59 Prozent fordern zudem eine Gebührenordnung für die Honorarberatung.
Die ausführliche Studie kann kostenpflichtig bei der BBG erworben werden (E-Mail: stasch@bbg-gruppe.de).
Immerhin 61 Prozent der von der BBG Betriebsberatungs GmbH im Rahmen der Asscompact Trends I/2017 befragten knapp 300 Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter geben dem Referentenentwurf vom November die Noten „mangelhaft“ oder „ungenügend“. Ganze vier Prozent halten ihn dagegen für "sehr gut" oder "gut".
Große Beachtung der Stellungnahmen von Verbänden
In den Befragungszeitraum Mitte bis Ende Januar fiel zwar der Regierungsbeschluss, der immerhin ein paar für Makler relevante Änderungen enthielt (http://www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/Nachrichten/195/23609/Makler-sollen-nun-doch-gegen-Honorar-vermitteln-duerfen.html). Aber es ist davon auszugehen, dass die Befragten im Wesentlichen nur den Ende November 2016 vorgestellten Entwurfsstand und die dazu zahlreich vorliegenden Stellungnahmen kannten.
Diese Stellungnahmen haben eine große Beachtung gefunden. Immerhin 45 Prozent sagen, dass die Stellungnahme des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung wahrgenommen hätten, gefolgt von denen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sowie Verband Deutscher Versicherungsmakler. Zahlreiche weitere Verbände wurden nur von jeweils deutlich unter 30 Prozent der Befragten als Kommentatoren des Referentenentwurfs identifiziert.
Keine Doppelberatung Versicherer - Makler
Bei der Beurteilung der Stellungnahmen zeigt sich ein klares Bild. Als "Freund" eingeordnet werden in erster Linie Maklerpools. Kritischer dagegen werden Aussagen der Versicherer sowie vor allem der Honorarberater- und Verbraucherschutzverbände bewertet. Die Vermittlerverbände bewegen sich dazwischen, wobei keineswegs nur die "lauten" oder umgekehrt die "leisen" Töne klare Mehrheiten angesprochen haben.
Am meisten erregt die Makler wohl die Doppelberatungspflicht, die man aus der geplanten Änderung des § 6 VVG herauslesen kann. Denn bisher gelten Versicherer gerade dann nicht als beratungsverpflichtet, wenn ein Versicherungsvertrag von einem Makler vermittelt wurde. Das soll gestrichen werden, damit § 6 VVG richtlinienkonformer daherkommt. Zwar spricht die Begründung zum Regierungsentwurf vom 18.1.2017 davon, dass eine doppelte Beratung der Maklerkunden keineswegs beabsichtigt sei. Aber bei der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll es bleiben.
Provision als Leitvergütung
Weitere "Aufreger" für jeweils etwa drei Viertel der Teilnehmer sind die unklare und damit vielleicht auch gefährlich weit auszulegende Forderung, dass Vertreiber ihr Handeln am bestmöglichen Interesse des Kunden ausrichten sollen, sowie an der Vergütungsschranke zwischen Vermittlern und Beratern. Vorgesehen ist, dass Vermittler einschließlich der vom Kunden beauftragten Makler grundsätzlich nur noch gegen Provision und nicht mehr gegen Honorar vermitteln dürfen, damit für Kunden klarer ist, worin sich der Versicherungsberater genau unterscheidet. Nur im Firmengeschäft soll es frei verhandelbar bleiben, welche Vergütungsform gewählt wird.
Die Provision soll als "Leitvergütung" erhalten bleiben, meinen 83 Prozent der Teilnehmer. Das ändert nichts daran, dass der Honorarberatung eine stark positive Entwicklung vorausgesagt wird. Fast ein Viertel der Befragten glaubt, dass sie für das eigene Unternehmen in fünf Jahren Relevanz hat - ausgehend von nur acht Prozent heute.
Eingriff ins Berufsbild
Die zahlreichen freien Kommentare lassen den Schluss zu, dass sich nicht alle Befragten tiefgehend mit dem Thema befasst haben, sondern eher Pauschalurteile zur Gesamtsituation ihrer Branche abgeben. Wie in der politischen Auseinandersetzung weltweit zu beobachten, werden auch hier - in Einzelfällen - "Meinungsäußerungen" getätigt, die eine vernünftige Diskussion von vornherein ausschließen. So wird der Gesetzentwurf als "totaler Schrott" und deren Autoren als "Sesselfurzer" diffamiert. Vielleicht trifft die Richtlinie doch im einen oder anderen Fall ins Schwarze.
Wesentlich ernster nehmen sollte man aber, dass 85 Prozent der Betroffenen die Umsetzung der IDD als einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Berufsbild des Versicherungsmaklers empfinden. Fairerweise müsste man allerdings ergänzen, dass dies keineswegs eine Folge der Umsetzung der europäischen Richtlinie IDD ist. Vielmehr soll zusätzlich das rein deutsche Koalitionsziel einer Förderung der Honorarberatung erreicht werden. Knapp drei Viertel der Befragten meinen zudem, dass Versicherungsmakler keine Lobby hätten. Leider wurde nicht ergänzend nachgefragt, wie wenige Prozent der Befragten selbst in einem Berufsverband sind und damit die Voraussetzung für eine Lobbyarbeit schaffen.
Bevorzugung der Ausschließlichkeit?
Auch sind zwei Drittel der Meinung, dass mit dem Gesetz die Ausschließlichkeitsvertreter bevorzugt würden. Das überrascht schon deshalb, weil das Recht zur Honorarberatung und -vermittlung im Firmengeschäft ausschließlich Maklern und gerade nicht Vertretern zugebilligt werden soll: Aus Sicht der Vertreter dürfte das kaum als fairer Wettbewerb empfunden werden. Auch die Übergangsregelungen, die im Kabinettsbeschluss hinzugefügt wurden, bevorzugen Makler, wenn sie ihre Gewerbeerlaubnis gegen diejenige eines Versicherungsberaters umtauschen wollen, ohne dabei in ein wirtschaftliches Loch durch Verlust der bisherigen Courtagen zu fallen. Für Vertreter gibt es keine vergleichbare Lösung.
Drei Viertel fordern, dass Verbraucherzentralen denselben Regeln unterworfen werden, die für die Berufszulassung und -ausübung von Maklern gelten. Immerhin 59 Prozent fordern zudem eine Gebührenordnung für die Honorarberatung.
Die ausführliche Studie kann kostenpflichtig bei der BBG erworben werden (E-Mail: stasch@bbg-gruppe.de).
Autor(en): Matthias Beenken