Rund 12.000 Euro Schadenersatz musste ein Versicherungsmakler leisten, eine hohe Strafe für Nachlässigkeit bei der Berufsausübung. Das und vieles mehr erfahren Interessierte, die sich die nötigen Grundkenntnisse im Versicherungsrecht aneignen wollen.
Ein Musterfall des Berliner Rechtsanwalts Joachim Cornelius-Winkler, abgedruckt in seiner "Einführung in das Versicherungsrecht", wirft ein Schlaglicht auf die teuren Seiten der Maklerhaftung. Der Sachverhalt: Die Inhaberin eines Lebensmittel- und Tabakwarengeschäfts in einem Berliner U-Bahnhof wurde zweimal Opfer von Einbrüchen, während das Geschäft wegen Umbauarbeiten des U-Bahnhofs nur mit einer provisorischen Bauwand gesichert war.
Lieber über Verkauf statt über Gefahrerhöhung gesprochen
Die Besitzerin hatte zwar eine Einbruchdiebstahlversicherung, doch diese verweigerte in beiden Fällen den Schadenersatz: Grund war, dass die Besitzerin die Gefahrerhöhung nicht angezeigt hatte. Das Problem für ihren Vermittler, einen Versicherungsmakler: Der wusste von dem Umbau beziehungsweise hätte dies bei diversen Besuchen, die er wegen des Verkaufs oder der Umstellung von Versicherungen der Besitzerin abgestattet hatte, wahrnehmen und darauf reagieren müssen. Aber er versäumte nicht nur die Meldung der Gefahrerhöhung, zusätzlich verschickte er die erste Schadenmeldung so verspätet, dass die Versicherungsgesellschaft keine Gelegenheit bekam, die Kundin bis zum zweiten Einbruch auf ihr Versäumnis und dessen teure versicherungsrechtliche Folgen aufmerksam zu machen.
Der schwache Versuch, dies auf ein defektes Faxgerät zu schieben, überzeugte das Landgericht Berlin jedenfalls nicht und verurteilte den Makler zum Schadenersatz in Höhe von knapp 12.000 Euro zuzüglich Zinsen und einen Teil der Verfahrenskosten. Pech für ihn: Zum fraglichen Zeitpunkt der Pannenserie kurz vor Inkrafttreten des Vermittlergesetzes im Mai 2007 hatte der Makler nicht einmal eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese teure Lektion hätte er sich wohl ersparen können.
So funktioniert das Rechtssystem
Mit diesem Rechtsfall illustriert Cornelius-Winkler besonders anschaulich, warum sich Vermittler mit dem Versicherungsrecht auskennen sollten. Sein Buch leistet dies in sehr kompakter, aber auch sehr anschaulichen Weise. Lesern wird das Rechtssystem in Deutschland in Grundzügen vorgestellt, sodann grundlegende juristische Methoden wie die Subsumtion. Weiter geht es um Vorschriften des BGB mit Relevanz für Versicherungsverträge, das Allgemeine sowie das Besondere Versicherungsrecht.
Das Buch will Vermittler, Studierende und andere Rechtsanwender befähigen, zumindest zu wissen, an welchen Stellen sie in Gesetzen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen wichtige Sachverhalte finden können.
Dabei verweist Cornelius-Winkler unter anderem auf eine andere Lektüre, die Sammlung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen aus demselben Verlag. Die Sammlung von mehr als 30 unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und des PKV-Verbands werden durch den Münsterischen Rechtslehrer Professor Heinrich Dörner aufgewertet. In einer Einleitung gibt er ebenfalls einen kompakten Überblick über das Versicherungsvertragsrecht und die Stellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darin.
Was vor Gericht Bestand hat – und was nicht
Die Musterbedingungen selber werden sparsam, aber an wichtigen Stellen durch Fußnoten kommentiert. Darin verweist Dörner auf die Rechtsprechung, sofern sie sich unmittelbar mit den abgedruckten Klauseln oder mit artverwandten Klauseln beispielsweise aus älteren oder aus von Versicherern abgewandelten Bedingungswerken beschäftigt hat. Leser erfahren dadurch, welche Klauseln bereits einer Inhaltskontrolle unterworfen und in der Regel anerkannt worden sind, oder aber welche Änderungen erforderlich wurden. An manchen Stellen sind vom anwendenden Versicherer Grenzen und Beträge einzufügen, beispielsweise für Sublimits oder Vertragsstrafen. Dafür gibt es hilfreiche Hinweise, welche Schmerzgrenzen die Gerichte erkennen.
Die Bücher - ein Muss
Beide Bücher gehören in den Fundus eines jeden Praktikers, der sich mit Versicherungsfachfragen und damit auch mit versicherungsrechtlichen Problemen auseinandersetzen muss.
Joachim Cornelius-Winkler: Kompendium Versicherungsrecht und Rechtskunde, Lehrbuch für Ausbildung und Praxis, 173 Seiten, ISBN 978-3-406-65274-5, 29,80 Euro, 2014 C.H. Beck Verlag.
Dörner, Heinrich (Herausgeber): Allgemeine Versicherungsbedingungen, 7. Auflage, 853 Seiten, ISBN 978-3-406-66201-0, 29,80 Euro, 2015 Verlag C.H. Beck.
Bildquelle: © pinkbadger / thinkstock
Ein Musterfall des Berliner Rechtsanwalts Joachim Cornelius-Winkler, abgedruckt in seiner "Einführung in das Versicherungsrecht", wirft ein Schlaglicht auf die teuren Seiten der Maklerhaftung. Der Sachverhalt: Die Inhaberin eines Lebensmittel- und Tabakwarengeschäfts in einem Berliner U-Bahnhof wurde zweimal Opfer von Einbrüchen, während das Geschäft wegen Umbauarbeiten des U-Bahnhofs nur mit einer provisorischen Bauwand gesichert war.
Lieber über Verkauf statt über Gefahrerhöhung gesprochen
Die Besitzerin hatte zwar eine Einbruchdiebstahlversicherung, doch diese verweigerte in beiden Fällen den Schadenersatz: Grund war, dass die Besitzerin die Gefahrerhöhung nicht angezeigt hatte. Das Problem für ihren Vermittler, einen Versicherungsmakler: Der wusste von dem Umbau beziehungsweise hätte dies bei diversen Besuchen, die er wegen des Verkaufs oder der Umstellung von Versicherungen der Besitzerin abgestattet hatte, wahrnehmen und darauf reagieren müssen. Aber er versäumte nicht nur die Meldung der Gefahrerhöhung, zusätzlich verschickte er die erste Schadenmeldung so verspätet, dass die Versicherungsgesellschaft keine Gelegenheit bekam, die Kundin bis zum zweiten Einbruch auf ihr Versäumnis und dessen teure versicherungsrechtliche Folgen aufmerksam zu machen.
Der schwache Versuch, dies auf ein defektes Faxgerät zu schieben, überzeugte das Landgericht Berlin jedenfalls nicht und verurteilte den Makler zum Schadenersatz in Höhe von knapp 12.000 Euro zuzüglich Zinsen und einen Teil der Verfahrenskosten. Pech für ihn: Zum fraglichen Zeitpunkt der Pannenserie kurz vor Inkrafttreten des Vermittlergesetzes im Mai 2007 hatte der Makler nicht einmal eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese teure Lektion hätte er sich wohl ersparen können.
So funktioniert das Rechtssystem
Mit diesem Rechtsfall illustriert Cornelius-Winkler besonders anschaulich, warum sich Vermittler mit dem Versicherungsrecht auskennen sollten. Sein Buch leistet dies in sehr kompakter, aber auch sehr anschaulichen Weise. Lesern wird das Rechtssystem in Deutschland in Grundzügen vorgestellt, sodann grundlegende juristische Methoden wie die Subsumtion. Weiter geht es um Vorschriften des BGB mit Relevanz für Versicherungsverträge, das Allgemeine sowie das Besondere Versicherungsrecht.
Das Buch will Vermittler, Studierende und andere Rechtsanwender befähigen, zumindest zu wissen, an welchen Stellen sie in Gesetzen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen wichtige Sachverhalte finden können.
Dabei verweist Cornelius-Winkler unter anderem auf eine andere Lektüre, die Sammlung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen aus demselben Verlag. Die Sammlung von mehr als 30 unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und des PKV-Verbands werden durch den Münsterischen Rechtslehrer Professor Heinrich Dörner aufgewertet. In einer Einleitung gibt er ebenfalls einen kompakten Überblick über das Versicherungsvertragsrecht und die Stellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darin.
Was vor Gericht Bestand hat – und was nicht
Die Musterbedingungen selber werden sparsam, aber an wichtigen Stellen durch Fußnoten kommentiert. Darin verweist Dörner auf die Rechtsprechung, sofern sie sich unmittelbar mit den abgedruckten Klauseln oder mit artverwandten Klauseln beispielsweise aus älteren oder aus von Versicherern abgewandelten Bedingungswerken beschäftigt hat. Leser erfahren dadurch, welche Klauseln bereits einer Inhaltskontrolle unterworfen und in der Regel anerkannt worden sind, oder aber welche Änderungen erforderlich wurden. An manchen Stellen sind vom anwendenden Versicherer Grenzen und Beträge einzufügen, beispielsweise für Sublimits oder Vertragsstrafen. Dafür gibt es hilfreiche Hinweise, welche Schmerzgrenzen die Gerichte erkennen.
Die Bücher - ein Muss
Beide Bücher gehören in den Fundus eines jeden Praktikers, der sich mit Versicherungsfachfragen und damit auch mit versicherungsrechtlichen Problemen auseinandersetzen muss.
Joachim Cornelius-Winkler: Kompendium Versicherungsrecht und Rechtskunde, Lehrbuch für Ausbildung und Praxis, 173 Seiten, ISBN 978-3-406-65274-5, 29,80 Euro, 2014 C.H. Beck Verlag.
Dörner, Heinrich (Herausgeber): Allgemeine Versicherungsbedingungen, 7. Auflage, 853 Seiten, ISBN 978-3-406-66201-0, 29,80 Euro, 2015 Verlag C.H. Beck.
Bildquelle: © pinkbadger / thinkstock
Autor(en): Matthias Beenken