Einen Krankentagegeldrechner betreibt die Universa Krankenversicherung im Netz. Das Tool ist schnell, übersichtlich und kann auch stationär auf den eigenen Rechner geholt werden. Die gefährliche Lücke bei längerer Arbeitsunfähigkeit – die vor allem privat Krankenversicherte trifft – kann so erkannt und abgesichert werden.
Auch Verbraucherschützer warnen: „Für privat krankenversicherte Selbstständige ist die private Krankentagegeldversicherung in jedem Fall unersetzlich, da sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben“, heißt es in der Broschüre „gut und günstig versichert“, die der Bund der Versicherten (BdV) herausgegeben hat. Deutlich hervorgehoben gibt der BdV zudem den Tipp: „Eine private Krankentagegeldversicherung ist sehr wichtig, denn sie kann vor dem finanziellen Ruin schützen. Der Universa Krankentagegeldrechner ermöglicht es nicht nur Selbstständigen, sondern auch privat krankenversicherten Angestellten ihren Bedarf an Krankentagegeld schnell und einfach zu ermitteln.
Nur wenig Aufwand nötig
Eingeben muss der Kunde lediglich sein durchschnittliches jährliches Nettoeinkommen. Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, müssen eingerechnet werden. Als weitere Eingaben sind der Jahresbeitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Jahresbeitrag für die Rentenversicherung notwendig.
Aus dem Jahresbedarf geteilt durch 365 ergibt sich dann der auf fünf Euro gerundete Tagesbedarf, den der angestellte Privatpatient absichern muss. Wer rund 37.500 Euro netto im Jahr verdient, hat einen hohen Bedarf von 145 Euro pro Tag. Bei einem Selbstständigen mit 80.000 Euro Betriebseinnahmen beträgt der Bedarf sogar 190 Euro pro Tag. Auch der Selbständige muss lediglich neben den Einnahmen noch zwei Werte eingeben, nämlich den Aufwand für den privaten Kranken- und Pflegeschutz sowie die Einkommensteuer in Abzug bringen.
Formular funktioniert auch stationär
Das PDF-Formular funktioniert auch, wenn es auf den Rechner des Kunden runtergeladen wurde. Tabellarisch gibt es übrigens für Kassenpatienten eine Übersicht über ihren Bedarf, der deutlich geringer ausfällt. Auch für gesetzlich Versicherte kann laut BdV ein zusätzliches privates Krankentagegeld sinnvoll sein. Denn das gesetzliche Krankengeld beträgt nur 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 90 Prozent des Nettolohnes. Es ist jedoch gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Für 2024 sind das 5.175 Euro im Monat. Für alle die mehr verdienen, öffnet sich wieder eine empfindliche Lüke. Allein Beamte müssen sich bei Arbeitsunfähigkeit keine Gedanken machen. Der Dienstherr zahlt die Bezüge weiter.
PKV-Versicherte sollten daran denken – so die Universa -, dass während des Krankentagegeldbezugs die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ohne Arbeitgeberzuschuss weiterzuzahlen sind und den vollen Betrag bei der Bedarfsermittlung berücksichtigen. Zudem endet nach der Lohnfortzahlung die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit dadurch keine krankheitsbedingten Lücken entstehen und die Zeiten vollständig angerechnet werden, empfiehlt es sich, innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit einen Antrag auf Pflichtversicherung zu stellen. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können ebenfalls über das Krankentagegeld abgesichert werden.
Hoher Mehraufwand für Tagegeld
Privatpatienten müssen für ihr Krankentagegeld tief in die Tasche greifen. Wie eine Auswertung über das Arag-Portal zeigt, kosten schon 50 Euro Krankentagegeld ab dem 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit pro Monat rund 79 Euro. Leider kann man diese Rechnung nicht auf der Universa Homepage nachvollziehen. Denn einen Beitragsrechner gibt es hier überraschenderweise nicht. Berechnen können Kundinnen und Kunden lediglich den Beitrag für die Private Haftpflicht, die Zahnzusatzversicherung und den Aufwand für einen Beitragsentlastungstarif. Daher steht der Krankentagegeldrechner dann auch etwas verloren im weiten Raum.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek