Die Kritik der Verbraucherschützer an der Finanzdienstleistungs-Branche reißt nicht ab. Diesmal haben Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest gemeinsam eine Untersuchung darüber erstellt, wie Anbieter geschlossener Fonds und anderer Kapitalanlagen wie Genussrechte und Namenschuld-Verschreibungen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Herausgabe einer Kurzinformation nachkommen. Die Ergebnisse sind ernüchternd.
Schlichtweg "vergessen" haben offenbar etliche Anbieter geschlossener Fonds ihre seit Juni 2012 geltende gesetzliche Pflicht, Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIBs) im Internet zu veröffentlichen. Kurz nachdem Stiftung Warentest im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im März diesen Jahres die fehlenden 17 Dokumente nachgefragt hatte, tauchten sie nach Worten von Stephan Kühnlenz (siehe Bild) von Stiftung Warentest plötzlich im Internet auf.
Aber auch bei den Emittenten, die VIBs veröffentlichten, entsprachen diese in den allermeisten Fällen nicht der Intention des Gesetzgebers, Transparenz und Vergleichbarkeit des ehemals grauen Kapitalmarktes zu erreichen. Von den 24 untersuchten VIBs entsprach kein einziges dem, was aus Sicht der Verbraucherschützer dem Sinn des Gesetzes entsprechen würde. Ein Hauptkritikpunkt bezieht sich darauf, dass die Darstellung des Risikos sehr allgemein sei und etwa bei Immobilien weder Standort noch Vermietungssituation und Mieterstruktur oder spätere Verkaufspreise und spezielle Kreditrisiken wie Fremdwährungsrisiken beinhalte. Das Musterblatt des Verbandes geschlossener Fonds (VGF) sei zwar von der Idee her gut gemeint, in der Umsetzung allerdings mangelhaft, da aufgrund der vielen vorformulierten Risiken kaum individuellen Fondsrisiken zur Sprache kämen, wie Kühnlenz bemängelt. Zudem werde häufig nicht ausreichend über Negativszenarien informiert und Kaufnebenkosten ausgeblendet, die allerdings eine entscheidende Größe für die Beurteilung eines Investments seien.
Kein freier Vertrieb alternativer Anlagen
Im Ergebnis der Untersuchung hat der vzbv eine Reihe von politischen Forderungen formuliert, die - so die Finanzexpertin Dorothea Mohn (siehe Bild) - nötig seien, um die Ausfallrisiken für die Verbraucher zu minimieren. Zunächst müsse festgehalten werden, dass sich diese Anlagen mit der Tendenz zu ausgeprägten Verlusten - bis zu 70 Prozent haben in den vergangenen Jahren echten Kapitalverlust verursacht, bis zu 90 Prozent ihr Anlageziel nicht erreicht - für etwa 99 Prozent der Verbraucher nicht eignen, so Mohn. Sie dürften und sollten nicht im aktiven Verkauf angeboten werden, da die allermeisten Verbraucher nicht in der Lage seien, die Werthaltigkeit und Risiken dieser Produkte realistisch einzuschätzen.
Besorgnis errege zudem ein Trend, der weg von Banken und Sparkassen hin zum freien Vertrieb erfolge, der nicht zentral durch die Bafin, sondern durch regionale Gewerbeämter und IHKs beaufsichtigt würde. Daher müsse Deutschland die EU-Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds, die grundsätzlich keinen Vertrieb an Privatanleger vorsieht und nur Ausnahmen erlaubt, anwenden. Gegenwärtig nutzen außer Deutschland nur die Niederlande und Österreich die Ausnahmeregelung.
Weitere Forderungen des vzbv betreffen folgendes:
Zunahme durch freien Vertrieb befürchtet
Zwar hält sich die Größenordnung alternativer Investments im Moment noch in Grenzen - 2012 wurden 3,8 Milliarden Euro in geschlossene Fonds investiert - aber alle Zeichen deuten darauf hin, dass die Branche zunehmend den Mantel des "grauen Kapitalmarktes" ablegt und aktiv wird. Die Existenz des Vermögensanlagegesetzes dürfe, so betonte Mohn, nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser Bereich regulatorisch noch weit hinter anderen Anlageformen wie Investmentfonds hinterher hinke. "Was Regulationsdichte und Sicherheitsinstrumente betrifft, gibt es hier noch eine dicke Lücke", machte sie deutlich.
Gemeinsam mit der Stiftung Warentest werde man im Rahmen der Initiative "Finanzmarktwächter" verstärkt ein Augenmerk auf diese Problematik haben, so Expertin Mohn. Zudem hoffe man auf eine offene Diskussion mit allen Beteiligten.
Von der Redaktion empfohlen - lesen Sie außerdem:
Elke Pohl: Produktinformationsblätter: Aller guten Dinge sind drei - oder mehr, Online-Artikel aus Banken & FDL
Karl H. Lindmayer: Steuerstundungsmodelle und vorteilhafte Gestaltungen zur Senkung Ihrer Steuerschuld In Geldanlage und Steuer, Springer Fachmedien Wiesbaden, 2013, Seiten 431-464
Schlichtweg "vergessen" haben offenbar etliche Anbieter geschlossener Fonds ihre seit Juni 2012 geltende gesetzliche Pflicht, Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIBs) im Internet zu veröffentlichen. Kurz nachdem Stiftung Warentest im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im März diesen Jahres die fehlenden 17 Dokumente nachgefragt hatte, tauchten sie nach Worten von Stephan Kühnlenz (siehe Bild) von Stiftung Warentest plötzlich im Internet auf.
Aber auch bei den Emittenten, die VIBs veröffentlichten, entsprachen diese in den allermeisten Fällen nicht der Intention des Gesetzgebers, Transparenz und Vergleichbarkeit des ehemals grauen Kapitalmarktes zu erreichen. Von den 24 untersuchten VIBs entsprach kein einziges dem, was aus Sicht der Verbraucherschützer dem Sinn des Gesetzes entsprechen würde. Ein Hauptkritikpunkt bezieht sich darauf, dass die Darstellung des Risikos sehr allgemein sei und etwa bei Immobilien weder Standort noch Vermietungssituation und Mieterstruktur oder spätere Verkaufspreise und spezielle Kreditrisiken wie Fremdwährungsrisiken beinhalte. Das Musterblatt des Verbandes geschlossener Fonds (VGF) sei zwar von der Idee her gut gemeint, in der Umsetzung allerdings mangelhaft, da aufgrund der vielen vorformulierten Risiken kaum individuellen Fondsrisiken zur Sprache kämen, wie Kühnlenz bemängelt. Zudem werde häufig nicht ausreichend über Negativszenarien informiert und Kaufnebenkosten ausgeblendet, die allerdings eine entscheidende Größe für die Beurteilung eines Investments seien.
Kein freier Vertrieb alternativer Anlagen
Im Ergebnis der Untersuchung hat der vzbv eine Reihe von politischen Forderungen formuliert, die - so die Finanzexpertin Dorothea Mohn (siehe Bild) - nötig seien, um die Ausfallrisiken für die Verbraucher zu minimieren. Zunächst müsse festgehalten werden, dass sich diese Anlagen mit der Tendenz zu ausgeprägten Verlusten - bis zu 70 Prozent haben in den vergangenen Jahren echten Kapitalverlust verursacht, bis zu 90 Prozent ihr Anlageziel nicht erreicht - für etwa 99 Prozent der Verbraucher nicht eignen, so Mohn. Sie dürften und sollten nicht im aktiven Verkauf angeboten werden, da die allermeisten Verbraucher nicht in der Lage seien, die Werthaltigkeit und Risiken dieser Produkte realistisch einzuschätzen.
Besorgnis errege zudem ein Trend, der weg von Banken und Sparkassen hin zum freien Vertrieb erfolge, der nicht zentral durch die Bafin, sondern durch regionale Gewerbeämter und IHKs beaufsichtigt würde. Daher müsse Deutschland die EU-Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds, die grundsätzlich keinen Vertrieb an Privatanleger vorsieht und nur Ausnahmen erlaubt, anwenden. Gegenwärtig nutzen außer Deutschland nur die Niederlande und Österreich die Ausnahmeregelung.
Weitere Forderungen des vzbv betreffen folgendes:
- maximal fünf Prozent des liquiden Vermögens eines Privatanlegers dürfen hier angelegt werden,
- das Bundesfinanzministerium sollte von seiner Verordnungsermächtigung Gebrauch machen und klare Standards für VIBs festlegen,
- es muss einen klaren Warnhinweis auf die Möglichkeit des Totalverlustes nicht nur in VIBs, sondern auf allen Werbeunterlagen und im Prospekt geben,es muss eine externe und unabhängige Bewertung alternativer Anlagen geben,
- die Bafin muss die Kontrolle über alle Vermögensanlagen bekommen und
- nach fünf Jahren sollte evaluiert werden, wie sich Produktgestaltung und Vertrieb von Produkten entwickelt haben.
Zunahme durch freien Vertrieb befürchtet
Zwar hält sich die Größenordnung alternativer Investments im Moment noch in Grenzen - 2012 wurden 3,8 Milliarden Euro in geschlossene Fonds investiert - aber alle Zeichen deuten darauf hin, dass die Branche zunehmend den Mantel des "grauen Kapitalmarktes" ablegt und aktiv wird. Die Existenz des Vermögensanlagegesetzes dürfe, so betonte Mohn, nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser Bereich regulatorisch noch weit hinter anderen Anlageformen wie Investmentfonds hinterher hinke. "Was Regulationsdichte und Sicherheitsinstrumente betrifft, gibt es hier noch eine dicke Lücke", machte sie deutlich.
Gemeinsam mit der Stiftung Warentest werde man im Rahmen der Initiative "Finanzmarktwächter" verstärkt ein Augenmerk auf diese Problematik haben, so Expertin Mohn. Zudem hoffe man auf eine offene Diskussion mit allen Beteiligten.
Von der Redaktion empfohlen - lesen Sie außerdem:
Elke Pohl: Produktinformationsblätter: Aller guten Dinge sind drei - oder mehr, Online-Artikel aus Banken & FDL
Karl H. Lindmayer: Steuerstundungsmodelle und vorteilhafte Gestaltungen zur Senkung Ihrer Steuerschuld In Geldanlage und Steuer, Springer Fachmedien Wiesbaden, 2013, Seiten 431-464
Autor(en): Elke Pohl