Viele Autos stehen wegen der Corona-Krise still oder werden nur noch für Einkaufsfahrten oder Arztbesuche genutzt. Daher gibt es deutlich weniger Unfälle, wie Deutschlands größter Autoversicherer, die Huk-Coburg bestätigt. Firmenkunden können jetzt bei vielen Kfz-Versicherern ihre Fahrzeuge unbürokratisch in eine beitragsfreie Corona-Pause schicken. Privatkunden erhalten diese Soforthilfe nicht. Sie können aber Zahlungen strecken oder den Schutz reduzieren.
Kfz-Versicherer sind in gewissen Umfang Gewinner der Corona-Krise. So schätzt der für die Autoversicherung zuständige Huk-Coburg Vorstand, Jörg Rheinländer, dass sich das Verkehrsaufkommen im vergangenen Monat in Deutschland um rund 30 Prozent reduziert habe. Daher gäbe es natürlich auch deutlich weniger Schäden. Dabei sind viele Policen schon am Anfang des Jahres bezahlt worden. Einen aktuellen Corona-Nachlass schließt die Huk-Coburg aus. Man müsse erst sehen, wie das gesamte Jahr verlaufe, so der Versicherer.
Stilllegung ohne Abmeldung
Demgegenüber bieten fast alle Kfz-Firmenversicherer ihren Kunden an, nicht benötigte Fahrzeuge vorrübergehend kostenfrei stillzulegen. Eine offizielle Abmeldung bei der Zulassungsstelle ist nicht notwendig. Ein formloser Antrag per E-Mail reicht, so die Versicherer. „Die Stilllegung erfolgt ab dem Tag der Meldung. Der Mitteilung sollte eine Liste beigefügt sein, auf der die amtlichen Kennzeichen und die Fahrzeugidentifizierungs-Nummer aufgeführt sind“, erläutert HDI-Sprecher Andreas Ahrenbeck. Dann erhalten die Kunden mit gewerblichen Fahrzeugen eine prämienfreie Ruheversicherung. Eine solche „freiwillige“ Ruheversicherung bieten beispielsweise die Axa, die Ergo, der HDI und die Württembergische bis zum 31. Mai an. Andere Assekuranzen wie die Gothaer, die Kravag, die R+V oder die Versicherungskammer Bayern haben die Frist erst einmal auf den 30. April festgelegt. Eine Verlängerung sei aber möglich. Die Allianz bietet ihren Kunden bei Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise „individuelle Lösungen“ an.
Soforthilfe gilt nicht für private Kfz-Besitzer
Private Autofahrer erhalten hingegen keinen unbürokratischen Einstieg in die Ruheversicherung. „Es gibt auch aktuell keinen Bedarf“, sagt Huk-Coburg-Vorstand Rheinländer. Private Kfz-Besitzer müssen daher wie bisher ihr Fahrzeug offiziell bei der Zulassungsstelle abmelden, wenn sie in den Genuss einer Ruhepolice kommen wollen.
Doch viele Behörden haben den Betrieb eingestellt oder arbeiten nur eingeschränkt. Wer als Privatkunde sein Auto offiziell abmeldet, muss zusätzlich noch eine Gebühr zahlen. „Privatkunden könnten aber die Angaben zur Jahreskilometerleistung reduzieren“, rät Rheinländer. Andere Versicherungsunternehmen verweisen darauf, dass auch der Schutz eingeschränkt werden kann, um zu sparen. So könnte die Kaskoversicherung aufgegeben werden.
Dann sollte das Fahrzeug aber tunlichst in einer verschlossenen Garage untergebracht werden. Denn wer auch die Teilkaskoversicherung aussetzt, hat beispielsweise keinen Schutz mehr gegen Diebstahl-, Hagel- oder Brandschäden.
Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter versichert
Sowohl amtlich als auch freiwillig stillgelegte Fahrzeuge erhalten für die Dauer der Standzeit eine Ruheversicherung. Sie umfasst die Haftpflichtversicherung, die Umweltschadensversicherung, die Teilkasko und einen Teilschutz aus der Vollkasko, wenn diese Policen zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung bestanden. So sind aus der Vollkasko Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter versichert. Für die Teilkasko gilt voller Schutz. Damit sind Schäden infolge von Brand, Diebstahl, Hagel, Sturm und Überschwemmung abgesichert.
Verstoß gegen Ruhe-Police teuer
In der Zeit der Ruheversicherung müssen die Fahrzeuge in einem Einstellraum, etwa einer Sammelgarage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz, beispielsweise einem geschlossenen Hofraum, abgestellt werden. „Wer sein Fahrzeug trotzdem einsetzt und einen Unfall verursacht, verstößt auch bei der freiwilligen Corona-Ruhepolice gegen die Pflicht aus seinem Versicherungsvertrag“, warnt Marc Herzo, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Rosenheim. So würden die Opfer in vollem Umfang entschädigt, weil die Kfz-Haftpflichtversicherung auch in der Ruhepause weiterlaufe. „Die Assekuranz darf aber bis zu 5.000 Euro Regress vom Versicherungsnehmer fordern“, erläutert Herzog.
Zudem würde das Fahrzeug gar nicht ersetzt, weil die Vollkaskoversicherung für selbstverursachte Fahrschäden keine Gültigkeit mehr habe. Herzog: „Eine solche Fahrt kann also richtig teuer werden“. Der Vollschutz lebt automatisch wieder auf, wenn die Frist endet, die der Versicherer für die Corona-Ruheversicherung gesetzt hat. Wer sein Auto offiziell über die Zulassungsstelle stilllegt, muss es innerhalb von 18 Monaten wieder anmelden, sonst erlischt die Versicherung komplett.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek