Je nach Region verursachen Autofahrerinnen und -fahrer unterschiedlich viele und unterschiedlich teure Schäden. Die Informationen analysiert und dokumentiert Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich für alle 412 deutschen Zulassungsbezirke in ihrer Schadensbilanz. Auf dieser Basis werden dann in Regionalklassen neu bewertet. Im Vorjahresvergleich ändern sich diese in 76 Bezirken.
Dabei gilt: Je besser die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Versicherungsbeitrag aus. „Besonders gute Schadenbilanzen in der Kfz-Haftpflichtversicherung erreichen Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern: Hier verursachen Autofahrer weniger beziehungsweise weniger teure Schäden als im Bundesdurchschnitt“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Klassenprimus ist der Bezirk Elbe-Elster in Brandenburg. Hier liegen die Schäden rund 30 Prozent niedriger als im Durchschnitt. „Hohe Regionalklassen gelten hingegen insbesondere in Großstädten sowie in Teilen Bayerns: Die schlechteste Schadenbilanz hat wie schon in den Vorjahren Berlin. Dort liegen die Schäden fast 40 Prozent über dem Schnitt“, so Asmussen.
In 45 Bezirken steigen die Klassen
Für rund 3,8 Millionen Autofahrer aus 45 Bezirken würden die Klassen ansteigen während 31 Bezirke (2,2 Millionen Autofahrer) von besseren Regionalklassen profitieren, kommentiert Asmussen. Für die weiteren 336 Bezirke und rund 36,4 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte bliebe es bei den Regionalklassen des Vorjahres. Durch die aktuelle GDV-Regionalstatistik ändern sich für viele Autofahrer die Regionalklassen für die Kasko-Versicherung. Ergebnis: Für fast 3,7 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte gelten künftig bessere, für rund 3,3 Millionen höhere Einstufungen. Für weitere rund 30,6 Millionen Kaskoversicherte bleibt alles beim Alten.
Die Regionalstatistik des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden.
Quelle: GDV
Autor(en): versicherungsmagazin.de