IMD II: BVK ist mit verabschiedetem Entwurf zufrieden

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Die Neuregelung der europäischen Vermittlerrichtlinie schwenkt auf die Zielgerade ein. In diesem Zusammenhang hat der Bundesverband der Deutschen Versicherungsvermittler (BVK) seine Position bekräftigt, an der Provisionsvergütung festzuhalten.

Der Entwurf der Insurance Mediation Directive (IMD II) wurde durch den Europäischen Rat am 5. November 2014 verabschiedet. "Dabei ist die Einführung eines generellen Verbotes von Provisionen, wie es zwischenzeitlich auf EU-Ebene diskutiert wurde und unseren Berufsstand in seiner Existenz bedroht hätte, zur Zeit vom Tisch", zeigte sich BVK-Präsident Michael H. Heinz zufrieden.

Der BVK stimmt dem EU-Vorschlag, die Gesamtkosten eines Versicherungsabschlusses auszuweisen zu. "Die Angabe der Abschluss- und Verwaltungskosten, wie sie durch den deutschen Gesetzgeber auch im Lebensversicherungsreformgesetz festgeschrieben wurde, ist viel verbrauchergerechter. Dagegen stellen Angaben zu einzelnen Positionen, wie etwa den Provisionen, keinen Mehrwert für den Verbraucher dar", sagte Heinz. Das deutsche Modell könne hier als Vorbild dienen.

In absehbarer Zeit werden die Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat beginnen. Sollten die Beratungen Anfang 2015 beendet sein und die IMD II verabschiedet werden, könnte die Richtlinie Anfang 2016 in Kraft treten. Dann haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neugeregelte Vermittlerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Nach dem bisherigen Stand des Entwurfs zur IMD II - die in IDD (Insurance Distribution Directive) umbenannt wird - sollen Kunden zukünftig transparenter über die Art der geleisteten Vermittlungsvergütung (Provision oder Honorar) sowie über die Vergütungsquelle informiert werden. Eine Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers für den Kunden ist im derzeitigen Entwurf nicht enthalten.

Quelle: BVK
Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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