Die HUK24, Online-Versicherer der HUK-Coburg Versicherungsgruppe, lässt dem Vergleichsportal FinanceScout24 untersagen, für sich mit der Aussage "Die günstigste Kfz-Versicherung finden" zu werben. Aus der Sicht der HUK24 ist diese Aussage wettbewerbswidrig, da FinanceScout24 vor kurzem sein Geschäftsmodell änderte und seitdem die Tarife der HUK24 bei Vergleichen nicht mehr mit berücksichtigt.
Gerade in der Kfz-Versicherung zählen aber die Tarife der HUK24 regelmäßig zu den günstigsten am Markt, wie Vergleiche der Stiftung Warentest und der Zeitschriften Capital und AutoBild zuletzt wieder belegten. Die HUK24 hat deshalb FinanceScout24 abgemahnt und aufgefordert, die entsprechende Werbeaussage nicht mehr zu verwenden.
Die HUK-Coburg nimmt dies zum Anlass, allgemein vor unvollständigen Versicherungsvergleichen zu warnen, die oft besonders preisgünstige Angebote nicht berücksichtigen. So werden die Tarife der HUK-Coburg und ihrer Tochtergesellschaften von Online-Versicherungsmaklern wie zum Beispiel E-Insurance regelmäßig nicht gelistet, weil die HUK-Coburg mit Rücksicht auf ihre eigene Kostenstruktur nicht bereit ist, die finanziellen Forderungen dieser Unternehmen zu erfüllen.
Wer sicher gehen will, dass ihm von einem Vergleichsportal im Internet kein günstiges Angebot vorenthalten wird, kann als Indiz ansehen, ob auch Beiträge der HUK24 genannt werden. Ist dies selbst bei mehreren Versuchen nicht der Fall, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Lieferant des Vergleichs nicht alle günstigen Anbieter berücksichtigt.
Quelle: HUK-Coburg
Gerade in der Kfz-Versicherung zählen aber die Tarife der HUK24 regelmäßig zu den günstigsten am Markt, wie Vergleiche der Stiftung Warentest und der Zeitschriften Capital und AutoBild zuletzt wieder belegten. Die HUK24 hat deshalb FinanceScout24 abgemahnt und aufgefordert, die entsprechende Werbeaussage nicht mehr zu verwenden.
Die HUK-Coburg nimmt dies zum Anlass, allgemein vor unvollständigen Versicherungsvergleichen zu warnen, die oft besonders preisgünstige Angebote nicht berücksichtigen. So werden die Tarife der HUK-Coburg und ihrer Tochtergesellschaften von Online-Versicherungsmaklern wie zum Beispiel E-Insurance regelmäßig nicht gelistet, weil die HUK-Coburg mit Rücksicht auf ihre eigene Kostenstruktur nicht bereit ist, die finanziellen Forderungen dieser Unternehmen zu erfüllen.
Wer sicher gehen will, dass ihm von einem Vergleichsportal im Internet kein günstiges Angebot vorenthalten wird, kann als Indiz ansehen, ob auch Beiträge der HUK24 genannt werden. Ist dies selbst bei mehreren Versuchen nicht der Fall, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Lieferant des Vergleichs nicht alle günstigen Anbieter berücksichtigt.
Quelle: HUK-Coburg
Autor(en): Susanne Niemann