Mit einem lachenden und einem weinenden Auge beurteilt die Huk-Coburg die Entscheidung des Landgerichts Köln (Urteil vom 18. September 2018, AZ 31 O 376/17) zur Klage des Versicherers gegen Check24.
Das Unternehmen hatte gegen die Check24 Gruppe geklagt, weil auf deren Portal für Kfz-Versicherungen im Ergebnisvergleich auch Tarife der Huk ohne Preise und nur mit Leistungsbestandteilen angezeigt werden. Dies wollte der Versicherer, der die Zusammenarbeit mit Check24 verweigert, nicht hinnehmen.
Die zuständige Richterin vom Landgericht Köln entschied, dass es sich bei Check24 nicht um einen reinen Preisvergleich handele, sondern "vielmehr um einen weitergehenden Vergleich der verschiedenen Tarife der einzelnen Anbieter". Verbraucher erhielten neben dem Preis auch umfassende Informationen über viele weitere Merkmale der Tarife. Das Landgericht gestattete dem Vergleichsportal auch die Verwendung des Logos. Gegen die Entscheidung hat die Huk mittlerweile Berufung eingelegt.
Recht bekam der Versicherer hingegen in einem weiteren Punkt. Die Huk klagte gegen die Verwendung der "Nirgendwo Günstiger Garantie", des Portals. Dieser Hinweis auf den Autovergleichsseiten sei irreführend und wettbewerbswidrig. Verbraucher bekämen den Eindruck, dass sie ihre Autoversicherung nirgendwo anders günstiger bekämen. Sehr häufig seien die Huk-Coburg-Tarife aber deutlich günstiger, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung.
Dem Vorwurf, die Huk scheue einen Preisvergleich, trat Jörg Rheinländer, im Vorstand zuständig für die Autoversicherung, entgegen: "Wir fürchten keinen Preisvergleich." Wenn Verbraucher günstig an ihre Autoversicherung kommen wollten, lohne ein Blick auf die Websites der Huk oder der Huk24. Rheinländer betont: "Auf alle Fälle den Huk-Preis vergleichen."
Quellen: Huk-Coburg, Check24
Autor(en): Versicherungsmagazin.de