Seit 2012 gibt es im deutschen Berufshaftpflichtversicherungsmarkt der Kammerberufe mit Markel einen Anbieter, der mit innovativen Versicherungsbedingungen und günstigen Beiträgen der etablierten Konkurrenz das Leben schwer machen möchte. Stephanie Rickinger B.A. (im Bild), die als Senior Underwriter für den Bereich Rechtsanwälte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei dem Münchner Unternehmen tätig ist, erläutert im Interview den speziellen Ansatz des Spezialversicherers.
Können Sie Ihr Unternehmen kurz vorstellen?
Stephanie Rickinger: Markel International Deutschland ist Spezialversicherer für Produkte im Bereich Vermögensschaden- und Berufshaftpflicht für sämtliche Dienstleister. Sie ist die selbstständige deutsche Niederlassung des globalen Versicherers Markel Corporation, der 1930 in Richmond, USA
gegründet wurde und seitdem familiengeführt ist. Neben Rechtsanwälten, Architekten, IT-Unternehmen und Unternehmensberatern sichern wir beispielsweise auch Cyber- und D&O-Risiken ab.
Haben Sie bestimmte Zielgruppen im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Kammerberufen?
Neben einem Spezialkonzept für Architekten und Ingenieure bieten wir insbesondere für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer spezielle Versicherungslösungen. Unser Angebot reicht hier von der Einzelkanzlei bis hin zur sehr großen PartGmbB oder Sozietät.
Was unterscheidet Ihr Unternehmen von anderen Berufshaftpflichtversicherern?
Wir glauben dass sicherer und hochwertiger Risikoschutz auch modern sein kann. So kalkulieren wir nicht, wie branchenüblich mit einer Pro-Kopf-Prämie, sondern nutzen einen Umsatztarif. Die Quersubvention von schweren durch einfache Risiken fällt so weg. Die Qualität der Kanzleiorganisation sowie der Berufsträger ist ein wichtiges Kriterium unserer Risikobewertung. Auch die Tätigkeitsschwerpunkte und Organisationsstruktur der Kanzlei spielen eine Rolle. Dadurch ergeben sich für die Kanzleien häufig Einsparpotenziale. Wir möchten flexible Lösungen für einen Markt in Bewegung bieten.
Haben Sie eine eigene Schadensabteilung?
Ja. In unserer Schadenabteilung arbeiten ausschließlich Schadenjuristen. Es wird nach deutschem Recht reguliert.
Warum sollte ein Anwalt seine Berufshaftpflicht bei Ihrem Unternehmen abschließen?
Als Spezialversicherer für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beschäftigen wir uns tagtäglich intensiv mit diesem Thema. Unser Standort in Deutschland verfügt über sehr kompetente und serviceorientierte Mitarbeiter. Unser Eigenschadenbaustein, sowie die Cyberdeckung zeigen, dass wir mit der Digitalisierung mitgehen und entsprechende Risiken erkennen. Außerdem sind unsere Versicherungsbedingungen verständlich und durchgeschrieben, was auch das Risiko der Falschberatung für den Makler reduziert.
Anwälte sind eher konservativ eingestellt in der Auswahl des Berufshaftpflichtversicherers. Oft werden höhere Prämien akzeptiert, weil man die Marke kennt. Was sagen Sie Anwälten, die zwar ihr Angebot interessant finden, aber aufgrund der in Deutschland eher unbekannten Marke zögern, die Berufshaftpflichtversicherung bei Ihnen abzuschließen?
Wir müssen unsere Bekanntheit erst etablieren, das stimmt. Unsere Strategie ist dabei ganz einfach: Wir wollen durch Leistung überzeugen. Markel ist ein finanzstarker Versicherer, der regelmäßig von allen großen Rating Agenturen A-gerated wird.
Sie bieten optional eine Cyber- und Datenschutz-Eigenschadenversicherung an. Was beinhaltet diese?
Cybercrime ist leider ein Wachstumsmarkt. Dies ist gerade für Rechtsanwaltskanzleien problematisch, da diese über sehr sensible Daten ihrer Mandanten verfügen. Ein Angriff kann nicht nur zu enormen Kosten, sondern auch Vertrauensverlust führen. Deshalb ist es wichtig für den Fall der Fälle Unterstützung zu haben und zwar nicht nur finanzieller Natur: IT-Forensiker müssen schnellstmöglich das Datenleck identifizieren und schließen, PR-Berater und spezialisierte Kanzleien beraten wer im Schadenfall wie zu informieren ist. Auch die Wiederherstellung beschädigter oder zerstörter Daten oder Software wird von dem Baustein abgedeckt.
Auch eine D&O-Außenhaftungsversicherung haben Sie als Zusatzoption im Programm. Was bietet sie?
Wir bieten Versicherungsschutz für Mitglieder der geschäftsführenden Organe des Versicherungsnehmers und Mitglieder der Kontrollorgane für den Fall, dass diese aufgrund eines Vermögensschadens durch einen Dritten in Anspruch genommen werden. Auch hier gilt, dass wir für große Kanzleien eine eigenständige D&O-Deckung anbieten.
Das Interview führte Sascha Schwarz.
Leitung jur. PROTECT COO
Versicherungsfachwirt IHK
Behrschmidt & Kollegen Versicherungsmakler GmbH
Können Sie Ihr Unternehmen kurz vorstellen?
Stephanie Rickinger: Markel International Deutschland ist Spezialversicherer für Produkte im Bereich Vermögensschaden- und Berufshaftpflicht für sämtliche Dienstleister. Sie ist die selbstständige deutsche Niederlassung des globalen Versicherers Markel Corporation, der 1930 in Richmond, USA
gegründet wurde und seitdem familiengeführt ist. Neben Rechtsanwälten, Architekten, IT-Unternehmen und Unternehmensberatern sichern wir beispielsweise auch Cyber- und D&O-Risiken ab.
Haben Sie bestimmte Zielgruppen im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Kammerberufen?
Neben einem Spezialkonzept für Architekten und Ingenieure bieten wir insbesondere für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer spezielle Versicherungslösungen. Unser Angebot reicht hier von der Einzelkanzlei bis hin zur sehr großen PartGmbB oder Sozietät.
Was unterscheidet Ihr Unternehmen von anderen Berufshaftpflichtversicherern?
Wir glauben dass sicherer und hochwertiger Risikoschutz auch modern sein kann. So kalkulieren wir nicht, wie branchenüblich mit einer Pro-Kopf-Prämie, sondern nutzen einen Umsatztarif. Die Quersubvention von schweren durch einfache Risiken fällt so weg. Die Qualität der Kanzleiorganisation sowie der Berufsträger ist ein wichtiges Kriterium unserer Risikobewertung. Auch die Tätigkeitsschwerpunkte und Organisationsstruktur der Kanzlei spielen eine Rolle. Dadurch ergeben sich für die Kanzleien häufig Einsparpotenziale. Wir möchten flexible Lösungen für einen Markt in Bewegung bieten.
Haben Sie eine eigene Schadensabteilung?
Ja. In unserer Schadenabteilung arbeiten ausschließlich Schadenjuristen. Es wird nach deutschem Recht reguliert.
Warum sollte ein Anwalt seine Berufshaftpflicht bei Ihrem Unternehmen abschließen?
Als Spezialversicherer für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beschäftigen wir uns tagtäglich intensiv mit diesem Thema. Unser Standort in Deutschland verfügt über sehr kompetente und serviceorientierte Mitarbeiter. Unser Eigenschadenbaustein, sowie die Cyberdeckung zeigen, dass wir mit der Digitalisierung mitgehen und entsprechende Risiken erkennen. Außerdem sind unsere Versicherungsbedingungen verständlich und durchgeschrieben, was auch das Risiko der Falschberatung für den Makler reduziert.
Anwälte sind eher konservativ eingestellt in der Auswahl des Berufshaftpflichtversicherers. Oft werden höhere Prämien akzeptiert, weil man die Marke kennt. Was sagen Sie Anwälten, die zwar ihr Angebot interessant finden, aber aufgrund der in Deutschland eher unbekannten Marke zögern, die Berufshaftpflichtversicherung bei Ihnen abzuschließen?
Wir müssen unsere Bekanntheit erst etablieren, das stimmt. Unsere Strategie ist dabei ganz einfach: Wir wollen durch Leistung überzeugen. Markel ist ein finanzstarker Versicherer, der regelmäßig von allen großen Rating Agenturen A-gerated wird.
Sie bieten optional eine Cyber- und Datenschutz-Eigenschadenversicherung an. Was beinhaltet diese?
Cybercrime ist leider ein Wachstumsmarkt. Dies ist gerade für Rechtsanwaltskanzleien problematisch, da diese über sehr sensible Daten ihrer Mandanten verfügen. Ein Angriff kann nicht nur zu enormen Kosten, sondern auch Vertrauensverlust führen. Deshalb ist es wichtig für den Fall der Fälle Unterstützung zu haben und zwar nicht nur finanzieller Natur: IT-Forensiker müssen schnellstmöglich das Datenleck identifizieren und schließen, PR-Berater und spezialisierte Kanzleien beraten wer im Schadenfall wie zu informieren ist. Auch die Wiederherstellung beschädigter oder zerstörter Daten oder Software wird von dem Baustein abgedeckt.
Auch eine D&O-Außenhaftungsversicherung haben Sie als Zusatzoption im Programm. Was bietet sie?
Wir bieten Versicherungsschutz für Mitglieder der geschäftsführenden Organe des Versicherungsnehmers und Mitglieder der Kontrollorgane für den Fall, dass diese aufgrund eines Vermögensschadens durch einen Dritten in Anspruch genommen werden. Auch hier gilt, dass wir für große Kanzleien eine eigenständige D&O-Deckung anbieten.
Das Interview führte Sascha Schwarz.
Leitung jur. PROTECT COO
Versicherungsfachwirt IHK
Behrschmidt & Kollegen Versicherungsmakler GmbH
Autor(en): Sascha Schwarz