Fairnessfonds für Ost-Rentner gefordert

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Die AfD-Fraktion will den Prozess der Rentenüberleitung von Ost-Renten ins westdeutsche System abschließen und Einmalzahlungen über einen „Fairnessfonds“ bereitstellen. In einem entsprechenden Antrag (20/13620) stellt sie fest, dass Rentner, die ihr Erwerbsleben überwiegend in der DDR zurückgelegt haben, überwiegend gute Renten beziehen würden.

Eine durchschnittlich niedrigere Rente als im Westen des Landes

Dennoch habe es Überführungslücken im Rentenüberleitungsgesetz gegeben, die Härten erzeugt hätten, die das geltende Rentenrecht nicht abmildern könne. Gleichzeitig hätten viele ostdeutsche Rentner aufgrund unterbrochener Erwerbsbiografien nach 1990 und geringeren Löhnen eine durchschnittlich niedrigere Rente als im Westen des Landes.

Die Fraktion verlangt deshalb von der Bundesregierung die Errichtung eines „Fairnessfonds“, mit dem die Härtefälle bei der Rentenüberleitung im Rahmen einer Fondslösung begünstigt werden, unabhängig von einer Bedürftigkeit der Betroffenen im Sinne einer niedrigen Rente unterhalb oder nahe der Grundsicherung.

Zahlungen des Fonds sollen steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden

Im Rahmen des „Fairnessfonds“ sollen den Betroffenen pauschalisierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe gewährt werden und bei der Bemessung dieser Einmalzahlungen an die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit anknüpft und dabei je Jahr einen Betrag in Höhe von mindestens 400 Euro gewährt werden. Die Zahlungen des „Fairnessfonds“ sollen bei den Empfängern steuer- und sozialversicherungsfrei sowie beim Bezug von Sozialleistungen wie der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei gestellt werden.

Quelle: Der Bundestag

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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