Durchschnittlich befinden sich laut Bundesministerium für Verkehr in jedem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland 2,4 Fahrräder oder hochgerechnet etwa 70 Millionen Drahtesel und dies mit steigender Tendenz. Diese Zahlen stammen aus einer vom Verkehrsministerium in Auftrag gegebenen Untersuchung, in der noch ein weiterer bemerkenswerter Faktor zu lesen ist. Nicht nur die Anzahl der Fahrräder steigt, genauso auch deren durchschnittlicher Preis. Im Jahr 2013 blätterte der Käufer rund 658 Euro für ein neues Rad auf den Ladentisch des Händlers.
Diesen eigentlich erfreulichen Zahlen steht die Statistik der Hausratversicherer gegenüber, die für 2014 ein Fünf-Jahres-Hoch bei den Fahrraddiebstählen meldeten. Immerhin wurden in diesem Jahr 340.000 Fahrraddiebstähle bei der Polizei gemeldet, wovon 210.000 dieser Räder versichert waren und die Versicherer rund 100 Millionen Euro zur Schadenregulierung aufwenden mussten. Die Dunkelziffer, also nicht gemeldete Diebstähle, dürfte den Wert der gemeldeten Diebstähle noch um ein vielfaches übersteigen, denn ein nicht geringer Teil der Besitzer von Fahrrädern resigniert und meldet den Vorfall gar nicht erst bei der Polizei. Bei einer Aufklärungsrate von gerade einmal zehn Prozent im Bundesdurchschnitt eigentlich verständlich. Dabei lässt sich ein Fahrrad recht einfach versichern und einige der begehrten Diebstahlobjekte sind es sogar, ohne das es dem oder der Besitzerin bewusst ist.
Die Hausratversicherung schließt Fahrräder ein
Häufig glauben Kunden, dass die Haftpflichtversicherung etwas mit dem Versicherungsschutz von Fahrrädern zu tun hätte, dem ist aber nicht so. Vielmehr ist es die Hausratversicherung, die das Fahrrad mit einschließt, wenn es sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in der eigenen Wohnung oder dem Keller, also einem abgeschlossenen Raum befindet. Das ist leider meistens nicht der Fall.
So gut wie alle Fahrraddiebstähle finden an öffentlich zugänglichen Plätzen statt. Da hilft eine Zusatzklausel in der Hausratversicherung, die aktuell immerhin von 40 Prozent aller Versicherten genutzt wird. Diese Zusatzklausel deckt auch den Fahrraddiebstahl in der Öffentlichkeit ab, in der Regel mit einem Wert von einem Prozent der Deckungssumme. Bei einem Versicherungsbetrag von beispielsweise 50.000 Euro für den Hausrat wären dies 500 Euro für das Fahrrad.
Vandalismusklausel deckt Zerstörung ab
Da aber moderne Räder diesen Wert leicht übersteigen, kann die Deckungssumme auch angehoben oder eine gesonderte Fahrraddiebstahlversicherung abgeschlossen werden. Einige Versicherer bieten in der Versicherung gegen Diebstahl auch eine Vandalismusklausel an. Im Prinzip keine schlechte Option, da so mancher Langfinger nach einem erfolglosen Diebstahlversuch aus Frust das Fahrrad demoliert. Mit der Vandalismusklausel sind auch solche Schäden gedeckt. Eine eigenständige Fahrradversicherung ist nicht unbedingt preiswert, im Verhältnis zu dem, was ein neues Fahrrad kostet wiederum die günstigere Alternative.
Fahrrad weg, was nun?
Über einen möglichen Diebstahl des Zweirades sollte bereits beim Kauf nachgedacht werden und auch darüber, was Polizei und Versicherer im Schadenfall benötigen. Wenn es zu einem Diebstahl kommt, ist Folgendes hilfreich:
Ist das Bike trotz aller Maßnahmen entwendet worden, muss vor dem Antrag zur Schadenregulierung beim Versicherer ein polizeiliches Protokoll erstellt werden. Nur wenn eine Diebstahlanzeige des Versicherten erfolgte, und dies möglichst innerhalb von 48 Stunden, wird auch die Versicherung aktiv. Die Versicherer bieten auf ihren Webseiten oft Vordrucke an, die eine Diebstahlmeldung erleichtern.
Einige Wochen Wartezeit sind üblich
Zu den Unterlagen für den Versicherer gehören neben dem Polizeiprotokoll der Kaufbeleg sowie die Rahmennummer und natürlich die Umstände, wie es zu dem Diebstahl kam. In der Regel lassen die Versicherer der Polizei drei Wochen Zeit zur Aufklärung des Diebstahls, erst danach erfolgt die Bearbeitung des Schadenfalles, was noch einmal etwa zwei bis drei Wochen dauern kann.
Die Unternehmen erwarten von ihren Versicherten eine entsprechende Sorgfaltspflicht. Idealerweise war das Rad an einen weiteren Gegenstand wie Lampenmast oder Fahrradständer angeschlossen, denn einfach abgeschlossene Räder lassen sich auch einfach weg tragen.
Alexander Barth arbeitet für , einen Hersteller von Stadtmobiliar.
Zuvor absolvierte er eine Ausbildung in der Versicherungsbranche und ist in diesem Bereich weiterhin beratend tätig.
Bildquelle: © Kara/Fotolia
Diesen eigentlich erfreulichen Zahlen steht die Statistik der Hausratversicherer gegenüber, die für 2014 ein Fünf-Jahres-Hoch bei den Fahrraddiebstählen meldeten. Immerhin wurden in diesem Jahr 340.000 Fahrraddiebstähle bei der Polizei gemeldet, wovon 210.000 dieser Räder versichert waren und die Versicherer rund 100 Millionen Euro zur Schadenregulierung aufwenden mussten. Die Dunkelziffer, also nicht gemeldete Diebstähle, dürfte den Wert der gemeldeten Diebstähle noch um ein vielfaches übersteigen, denn ein nicht geringer Teil der Besitzer von Fahrrädern resigniert und meldet den Vorfall gar nicht erst bei der Polizei. Bei einer Aufklärungsrate von gerade einmal zehn Prozent im Bundesdurchschnitt eigentlich verständlich. Dabei lässt sich ein Fahrrad recht einfach versichern und einige der begehrten Diebstahlobjekte sind es sogar, ohne das es dem oder der Besitzerin bewusst ist.
Die Hausratversicherung schließt Fahrräder ein
Häufig glauben Kunden, dass die Haftpflichtversicherung etwas mit dem Versicherungsschutz von Fahrrädern zu tun hätte, dem ist aber nicht so. Vielmehr ist es die Hausratversicherung, die das Fahrrad mit einschließt, wenn es sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in der eigenen Wohnung oder dem Keller, also einem abgeschlossenen Raum befindet. Das ist leider meistens nicht der Fall.
So gut wie alle Fahrraddiebstähle finden an öffentlich zugänglichen Plätzen statt. Da hilft eine Zusatzklausel in der Hausratversicherung, die aktuell immerhin von 40 Prozent aller Versicherten genutzt wird. Diese Zusatzklausel deckt auch den Fahrraddiebstahl in der Öffentlichkeit ab, in der Regel mit einem Wert von einem Prozent der Deckungssumme. Bei einem Versicherungsbetrag von beispielsweise 50.000 Euro für den Hausrat wären dies 500 Euro für das Fahrrad.
Vandalismusklausel deckt Zerstörung ab
Da aber moderne Räder diesen Wert leicht übersteigen, kann die Deckungssumme auch angehoben oder eine gesonderte Fahrraddiebstahlversicherung abgeschlossen werden. Einige Versicherer bieten in der Versicherung gegen Diebstahl auch eine Vandalismusklausel an. Im Prinzip keine schlechte Option, da so mancher Langfinger nach einem erfolglosen Diebstahlversuch aus Frust das Fahrrad demoliert. Mit der Vandalismusklausel sind auch solche Schäden gedeckt. Eine eigenständige Fahrradversicherung ist nicht unbedingt preiswert, im Verhältnis zu dem, was ein neues Fahrrad kostet wiederum die günstigere Alternative.
Fahrrad weg, was nun?
Über einen möglichen Diebstahl des Zweirades sollte bereits beim Kauf nachgedacht werden und auch darüber, was Polizei und Versicherer im Schadenfall benötigen. Wenn es zu einem Diebstahl kommt, ist Folgendes hilfreich:
- Die Rechnung über den Kauf des Rades aufbewahren
- Rechnungen über Reparaturen ebenfalls aufbewahren
- Die Rahmennummer notieren
- Das Fahrrad fotografieren
- Individuelle Kennzeichen wie Marke, Zubehör und Farbe festhalten
- Fahrradpass ausfüllen (Smartphone-App der Polizei dazu beachten)
- Ein gutes, hochwertiges Fahrradschloss kaufen
- Wenn möglich, das Fahrrad codieren lassen
Ist das Bike trotz aller Maßnahmen entwendet worden, muss vor dem Antrag zur Schadenregulierung beim Versicherer ein polizeiliches Protokoll erstellt werden. Nur wenn eine Diebstahlanzeige des Versicherten erfolgte, und dies möglichst innerhalb von 48 Stunden, wird auch die Versicherung aktiv. Die Versicherer bieten auf ihren Webseiten oft Vordrucke an, die eine Diebstahlmeldung erleichtern.
Einige Wochen Wartezeit sind üblich
Zu den Unterlagen für den Versicherer gehören neben dem Polizeiprotokoll der Kaufbeleg sowie die Rahmennummer und natürlich die Umstände, wie es zu dem Diebstahl kam. In der Regel lassen die Versicherer der Polizei drei Wochen Zeit zur Aufklärung des Diebstahls, erst danach erfolgt die Bearbeitung des Schadenfalles, was noch einmal etwa zwei bis drei Wochen dauern kann.
Die Unternehmen erwarten von ihren Versicherten eine entsprechende Sorgfaltspflicht. Idealerweise war das Rad an einen weiteren Gegenstand wie Lampenmast oder Fahrradständer angeschlossen, denn einfach abgeschlossene Räder lassen sich auch einfach weg tragen.
Alexander Barth arbeitet für , einen Hersteller von Stadtmobiliar.
Zuvor absolvierte er eine Ausbildung in der Versicherungsbranche und ist in diesem Bereich weiterhin beratend tätig.
Bildquelle: © Kara/Fotolia
Autor(en): Alexander Barth