Extremwetterereignisse zwingen zum Handeln

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Der Klimawandel begünstigt häufigere und intensivere Extremwetter-Ereignisse. Die von der VHV Allgemeine Versicherung AG (VHV) und dem Bauherren-Schutzbund (BSB) beauftragte und vom Institut für Bauforschung (IFB) durchgeführte Studie „Klimawandel und Extremwetterereignisse – Schadenentwicklung und Anforderungen an Wohngebäude“ beschreibt die grundsätzliche Gefährdung durch Extremwetterereignisse anhand der vom Gesamtverband der Versicherer (GDV) erfassten Schadendaten der Wohngebäude- und Elementarversicherung.

Zusätzlich wurde auf der Grundlage der VHV-Elementarschadenstatistik mit über 100.000 Schäden untersucht, wie sich die unterschiedlichen Extremwetterereignisse im Zeitraum von 2002 bis 2022 nach Schadenhäufigkeit und Schadenaufwand (Daten aus der Gebäudeversicherung) entwickelt haben. In einer separaten Analyse wurde die wetterbedingte Gefährdung von Bauprojekten während der Bauphase auf der Basis von VHV-Daten der Bauleistungsversicherung im Zeitraum 2014 bis 2022 untersucht.

Schadenfälle durch Extremwetter nehmen erkennbar zu

Die über 100.000 analysierten Schadenfälle weisen im Verlauf von 2002 bis 2022 eine durchschnittliche Schadenhäufigkeit von rund 4.900 Schäden auf. Deutlich sichtbar ist, dass der Mittelwert in der ersten Dekade 2002 bis 2011 nur in drei Jahren überschritten wird, während die Anzahl der Schäden in der darauffolgenden Dekade ab 2012 nur in drei Jahren unter diesem Mittelwert liegt. Anhand dieser Auswertung gehen die Autorinnen von einer zunehmenden Anzahl von Schadenfällen durch Extremwetterereignisse aus.

Elementarschäden Entwicklung

Laut VHV zeigen die Daten, dass die Ursache für die Mehrheit der gemeldeten Schäden mit über 65 Prozent Sturm sei, gefolgt von Hagel mit rund 15 Prozent. Der Schadenaufwand bewege sich allerdings nicht in derselben Größenordnung und Reihenfolge: Die Ursachen für die aufwändigsten Schäden seien Blitzschlag und Überspannung sowie lokale Überflutungen, Rückstau und Hagel.

Viele Normen nicht auf extreme Wetterereignisse ausgelegt

Die geltenden DIN-Normen legen in der Regel lediglich mittlere Wetter-Ereignisse für Planung und Ausführung zugrunde. Die Studie zeigt, dass extreme Wetterereignisse wie Stürme, Starkregen, Überschwemmungen oder Hitzewellen zu schweren Schäden an Gebäuden führen können.

„Jeder Bauherr und jeder Immobilieneigentümer sollte sich hinsichtlich des Risikos von Extremwetter-Ereignissen an seinem Standort beraten lassen, entsprechende Anpassungen bei der Planung oder am Gebäude vornehmen und so Schäden vermeiden. Auch kleinere Maßnahmen können viel bewirken“, ist Sebastian Reddemann, Sprecher des Vorstandes der VHV Allgemeine Versicherung, überzeugt. „Eine Elementarschaden- oder Bauleistungsversicherung ist ein wichtiger Baustein des Risikomanagements im Umgang mit Naturgefahren – am besten in Kombination mit der eigenen Risikoanalyse und Risikobewertung sowie entsprechenden Maßnahmen.“

Welche Schäden in der Bauphase am häufigsten auftraten

Die der Untersuchung zu Grunde liegende Schadenstatistik der VHV umfasst laut Unternehmensangaben alle im Zeitraum von 2014 bis 2022 erfassten Elementarschäden und spiegelt damit die Naturgefahren wider, die direkt oder durch ihre Folgen während der Bauphase zu Schäden geführt haben.

Über 90 Prozent der im Zeitraum von 2014 bis 2022 von privaten Bauherren gemeldeten Schäden hatten Niederschläge/Hochwasser (55,8 Prozent) und Sturm (34,5 Prozent) als Ursache. Die übrigen Schäden (circa zehn Prozent der Schadenfälle) sind durch Frost (vier Prozent), Hagel (2,8 Prozent) und Schneedruck (2,1 Prozent) entstanden, sowie vereinzelt auch durch Erdrutsch und Blitzschlag (jeweils 0,4 Prozent).

Die Beschaffenheit von Materialien, Bauteilen und Gebäuden im Bauprozess entspricht naturgemäß nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder Qualität, weshalb (noch) nicht alle notwendigen Eigenschaften vorhanden sind. Ereignisse wie starke Niederschläge, Sturm, Frost oder Hagel können in der Bauphase deshalb zu erheblichen und weitreichenden Schäden führen, die den Bauablauf unterbrechen oder stören.

Ein praxisnahes Beispiel

Die Studie nennt als Beispiele eine Unterspannbahn (ein flächiges Bauteil, das bei Steildächern unterhalb der wasserableitenden Dachdeckung angeordnet wird), bei einem noch nicht eingedeckten Steildach, die dem Druck eines starken Schneefalls nicht mehr standhielt oder eine ungeschützte oberste Holz-Geschossdecke, die durch Starkregen vollständig durchfeuchtet wurde. Im Bauprozess sind daher entsprechende Präventions- und Schutzmaßnahmen erforderlich, die bei der Planung und Bauvorbereitung mitgedacht, geplant, kalkuliert, ausgeführt und überprüft werden müssen.

Schadendurchschnitt VHV

Maßnahmen beim Planen und während der Bauphase beinhalten zum Beispiel:

  1. an Hagel- und Sturmrisiken angepasste Planung des Bauwerks Stabilität, Robustheit von Dach- und Wandkonstruktionen,
  2. Sicherung von Baustelle und Materialien, wie Photovoltaik-Module sowie
  3. Wetterschutz, zum Beispiel durch Einbau eines wasserdichten Unterdaches temporäre Regenwasserableitung.

 

Die Studie bietet einen Überblick über alle Maßnahmen sowie einen Risiko-Check für Bauherren.

Der Versicherer betont: Der Risiko-Check könne lediglich Anreize und beispielhafte Handlungsempfehlungen geben, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben würden und keine fachplanerischen oder sachverständigen Leistungen von Experten vor Ort ersetzen könnten.

Quelle: VHV

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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