Nach Beschlussfassung auf europäischer Ebene steht die EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung (2002/92/EG) vor ihrer Umsetzung in nationales Recht. Diesen Prozess werden das Institut für Versicherungsmakler (IVM e. V.) und der Verband Verbraucherorientierter Versicherungs- und Finanzmakler (VVV e. V.) aktiv begleiten. Wichtige Forderungen beider Verbände sind insbesondere die Registerpflicht für alle Versicherungsvermittler, unabhängig von ihrem Status, die dauerhafte Sicherstellung von ausreichendem Vermögensschadenhaftpflichtversicherungsschutz und eine praxisgerechte Ausgestaltung der den Vermittler treffenden Informationen- und Dokumentationspflichten.
Hans-Ludger Sandkühler, Vorsitzender des IVM, hält im Übrigen eine mit der Sachwalterstellung des Maklers korrespondierende hinreichende Qualifikation der Versicherungsmakler für unverzichtbar: "Die Umsetzung der Richtlinie bietet für die deutschen Versicherungsmakler die Chance, den Berufszugang auch unter Qualitätsgesichtspunkten zu ordnen. Die Festschreibung von Mindestqualifikationen trägt entscheidend zur Verbesserung von Reputation und Attraktivität des Berufsstandes bei." Zur Stärkung des Berufsbildes gehört auch eine weitere Emanzipation des Versicherungsvermittlers von der produktgebenden Versicherungswirtschaft. "Es ist nur natürlich, dass Träger des neuen Registers die betroffenen Berufsverbände werden. Der Berufsstand ist Willens und in der Lage, sich selbst zu organisieren. Die gemeinschaftliche Registerführung orientiert sich am Subsidiaritätsprinzip und verhindert die Entstehung neuer Bürokratien", positioniert sich Hartmut Goebel, Vorstand VVV e. V.
Quelle: VVV
Hier die EU-Vermittlerrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung:
Hans-Ludger Sandkühler, Vorsitzender des IVM, hält im Übrigen eine mit der Sachwalterstellung des Maklers korrespondierende hinreichende Qualifikation der Versicherungsmakler für unverzichtbar: "Die Umsetzung der Richtlinie bietet für die deutschen Versicherungsmakler die Chance, den Berufszugang auch unter Qualitätsgesichtspunkten zu ordnen. Die Festschreibung von Mindestqualifikationen trägt entscheidend zur Verbesserung von Reputation und Attraktivität des Berufsstandes bei." Zur Stärkung des Berufsbildes gehört auch eine weitere Emanzipation des Versicherungsvermittlers von der produktgebenden Versicherungswirtschaft. "Es ist nur natürlich, dass Träger des neuen Registers die betroffenen Berufsverbände werden. Der Berufsstand ist Willens und in der Lage, sich selbst zu organisieren. Die gemeinschaftliche Registerführung orientiert sich am Subsidiaritätsprinzip und verhindert die Entstehung neuer Bürokratien", positioniert sich Hartmut Goebel, Vorstand VVV e. V.
Quelle: VVV
Hier die EU-Vermittlerrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung:
Autor(en): Michaela Kreuzpointner