EU schlägt Regulierung von ESG-Ratingagenturen vor

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Die Nachhaltigkeitskriterien „ESG“ werden in der europäischen Finanzwirtschaft immer wichtiger. Sie stehen für Umweltschutz (Environment), soziale Aspekte (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Um einschätzen zu können, wie nachhaltig Finanzdienstleister agieren, schauen immer mehr Investoren auf die Noten von ESG-Ratingagenturen.

Die EU-Kommission legte am 13. Juni 2023 Vorschläge zur Regulierung von Ratingagenturen vor. Die Finanzkommissarin der EU-Kommission Mairead McGuinness sagte, die EU sorgt so „für mehr Transparenz und Integrität auf dem Markt, indem wir die Tätigkeit von ESG-Ratingagenturen regeln“.

Marktaufsichtsbehörde soll Ratingagenturen kontrollieren

Konkret schlägt die Kommission neue organisatorische Grundlagen und Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor. Diese sollen die Zuverlässigkeit und Transparenz der ESG-Ratings verbessern. Zusätzlich sieht die Kommission vor, dass Ratingagenturen, die Unternehmen in der EU Dienstleistungen anbieten, künftig von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und überwacht werden.

Der Hauptgeschäftsführer des GDV Jörg Asmussen sieht die Vorschläge zur Regulierung positiv, fordert jedoch, dass sie neben den ESG-Ratings „unbedingt auch ESG-Rohdaten umfassen“ sollten. Der GDV bemängelte schon im März 2023 fehlende Transparenz bei den Methodiken und Prozessen der Agenturen. So könne oft nicht bewertet werden, wie genau die Daten der ESG-Ratingagenturen seien. Zudem befürchtet der Verband, dass es in der EU bei den ESG-Ratingagenturen zu einem Oligopol kommen könnte, also dass wenige große Agenturen in Zukunft den europäischen Markt kontrollieren könnten.

Ratings haben für Unternehmen einen hohen Stellenwert. Sie profitieren von guten Bewertungen und verbessern dadurch ihr öffentliches Image. Das gilt auch für Versicherer, die zudem auf die Agenturen und ihre Datenerhebungen angewiesen sind, um Marktanalysen zu erstellen und die Konkurrenz einzuschätzen.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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