Rund 350.000 Fahrräder wurden 2015 in Deutschland gestohlen. Davon waren 200.000 gegen Diebstahl versichert. Insgesamt haben die Hausratversicherer im vergangenen Jahr rund 100 Millionen Euro für Fahrrad-Diebstähle an ihre Kunden geleistet. Der durchschnittliche Schaden lag bei 520 Euro je Rad. Nicht jeder gemeldete Diebstahl hat tatsächlich auch stattgefunden.Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennt drei beliebte Tricks der Versicherungsbetrüger.
Es gibt viele Dinge, die den Sachbearbeiter einer Versicherung stutzig werden lassen können: Etwa dann, wenn bei teuren Fahrrädern konkrete Angaben zu Bauart, Fahrradtyp oder Kaufdatum fehlen. Erhärtet sich der Verdacht, wird häufig ein Sachverständiger eingeschaltet. Die Erfahrung zeige, so der GDV, dass in etwa zwei Drittel der dann begutachteten Fälle tatsächlich etwas nicht stimme.
Trick 1: Der Schaden selbst wird fingiert
Manchmal sind es Kleinigkeiten, die den Verdacht auf einen versuchten Versicherungsbetrug erhärten: So gab ein Geschädigter an, ihm sei sein Fahrrad aus dem Keller gestohlen und durch das Kellerfenster abtransportiert worden. Diese Angaben konnten jedoch nicht stimmen, da das Kellerfenster viel zu klein für das Fahrrad war, es passte nicht durch die Öffnung.
Trick 2: Die Umstände eines Schadens werden fingiert
Auch wenn das eigene Fahrrad von jemand anderem beschädigt wurde, also ein Fall für dessen Haftpflichtversicherung ist, sind die Angaben nicht immer plausibel. Beispiel: Der angegebene Totalschaden kann nicht durch einen leichten Zusammenstoß mit einem anderen Fahrradfahrer entstanden sein. Das Schadenbild passt nicht zum beschriebenen Unfallhergang.
Trick 3: Der Wert des Fahrrades wird fingiert
Auch eingereichte Kaufquittungen und Belege halten nicht immer, was sie versprechen - ein Fahrrad für wenige hundert Euro hat dann laut Kaufbeleg schnell über tausend Euro gekostet. Der Trick: Auf dem handschriftlichen Kaufbeleg des Fahrradhändlers wird eine Zahl vor der ursprünglichen Kaufsumme ergänzt - aus 300 Euro wird so ein Preis von 1.300 Euro. Durch einen Abgleich des Fahrradtyps mit dem Originalkaufpreis lässt sich dieser Trick schnell erkennen.
Milliardenschäden durch Versicherungsbetrug
Wird eine Betrugsabsicht nachgewiesen, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen. Außerdem kann er den Versicherungsvertrag kündigen, Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen. Der geschätzte Gesamtschaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung liegt bei gut vier Milliarden Euro im Jahr.
Quelle: GDV
Bildquelle: © Kara /Fotolia.com
Es gibt viele Dinge, die den Sachbearbeiter einer Versicherung stutzig werden lassen können: Etwa dann, wenn bei teuren Fahrrädern konkrete Angaben zu Bauart, Fahrradtyp oder Kaufdatum fehlen. Erhärtet sich der Verdacht, wird häufig ein Sachverständiger eingeschaltet. Die Erfahrung zeige, so der GDV, dass in etwa zwei Drittel der dann begutachteten Fälle tatsächlich etwas nicht stimme.
Trick 1: Der Schaden selbst wird fingiert
Manchmal sind es Kleinigkeiten, die den Verdacht auf einen versuchten Versicherungsbetrug erhärten: So gab ein Geschädigter an, ihm sei sein Fahrrad aus dem Keller gestohlen und durch das Kellerfenster abtransportiert worden. Diese Angaben konnten jedoch nicht stimmen, da das Kellerfenster viel zu klein für das Fahrrad war, es passte nicht durch die Öffnung.
Trick 2: Die Umstände eines Schadens werden fingiert
Auch wenn das eigene Fahrrad von jemand anderem beschädigt wurde, also ein Fall für dessen Haftpflichtversicherung ist, sind die Angaben nicht immer plausibel. Beispiel: Der angegebene Totalschaden kann nicht durch einen leichten Zusammenstoß mit einem anderen Fahrradfahrer entstanden sein. Das Schadenbild passt nicht zum beschriebenen Unfallhergang.
Trick 3: Der Wert des Fahrrades wird fingiert
Auch eingereichte Kaufquittungen und Belege halten nicht immer, was sie versprechen - ein Fahrrad für wenige hundert Euro hat dann laut Kaufbeleg schnell über tausend Euro gekostet. Der Trick: Auf dem handschriftlichen Kaufbeleg des Fahrradhändlers wird eine Zahl vor der ursprünglichen Kaufsumme ergänzt - aus 300 Euro wird so ein Preis von 1.300 Euro. Durch einen Abgleich des Fahrradtyps mit dem Originalkaufpreis lässt sich dieser Trick schnell erkennen.
Milliardenschäden durch Versicherungsbetrug
Wird eine Betrugsabsicht nachgewiesen, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen. Außerdem kann er den Versicherungsvertrag kündigen, Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen. Der geschätzte Gesamtschaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung liegt bei gut vier Milliarden Euro im Jahr.
Quelle: GDV
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Autor(en): versicherungsmagazin.de