Von der Flexirente hatte man sich viel versprochen. Sie sollte dafür sorgen, den Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand variabler zu gestalten. Doch dieses Modell wird wenig nachgefragt.
Wenig Positives und ein eher ernüchterndes Fazit enthält ein unlängst veröffentlichter Bericht zur Flexirente. Initiiert wurde der Report vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und anschließend vom Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt umgesetzt. Dafür fanden auch Befragungen statt. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) macht auf dieses Problem aufmerksam.
Durch attraktive Zuverdienstmöglichkeiten länger im Unternehmen bleiben
Als 2017 das Flexirentengesetz in Kraft trat, waren die Erwartungen und Wünsche in der Gesellschaft und in den Unternehmen groß. Die Flexirente sollte dafür sorgen, dass Menschen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler in ihrem Job agieren können beziehungsweise aufgrund attraktiver Zuverdienstmöglichkeiten länger im Unternehmen bleiben. Doch nun müssen die Autoren der Studie feststellen, dass die Nutzung der Flexirenten-Regelungen in den ersten fünf Jahren „bisher noch verhalten” ausfällt.
Fehlendes Wissen und zu komplexe Strukturen sind oftmals der Grund, warum dies so ist. Befragungen haben dies ergeben. Auch mögliche Abzüge bei Rente oder Verdienst möchten viele vermeiden. Häufig mangelt es an der nötigen Aufklärung der Zielgruppen. Die dadurch vergebenen Chancen sind angesichts des großen Interesses an Rententhemen umso bedauerlicher, ist das DIA überzeugt.
75 Prozent kennen die Regelungen der Flexirente nicht
Insbesondere für die unmittelbar oder absehbar vor dem Ruhestand stehende Generation sind Renten-Optionen ein wichtiger Punkt. Bei diesen Befragten war die Flexirente zumindest schon einmal Thema (63 Jahre und älter: 91 Prozent). Doch über alle Altersgruppen und Befragten hinweg kannten 75 Prozent die Regelungen der Flexirente nicht. So hebt der Bericht auch ausdrücklich hervor: „Verbesserungspotenziale bestehen vor allem beim (digitalen) Informationsangebot.“
Angesagt: Sonderbeiträge an die Renteversicherung zahlen
Paradoxerweise findet in der Praxis zumindest eine Neuregelung im Zusammenhang mit einem flexiblen Renteneintritt regen Anklang, die war jedoch nicht Gegenstand der Untersuchung. Die Möglichkeit, Sonderbeiträge an die Rentenversicherung zu zahlen, um so Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn zu vermeiden. Allein im Jahr 2020 zahlten mehr als 35.000 gesetzlich Rentenversicherte einmalig oder verteilt über mehrere Jahre solche freiwilligen Zusatzbeiträge.
Quelle: DIA