Kein Versicherungsvermittler kommt heutzutage ohne eine eigene, professionell gestaltete und aktuelle Homepage aus. Doch die Erstellung und die Pflege sind aufwendig, und es gibt viele rechtliche Stolperfallen. Schon bei der Auswahl der Internetadresse, können Vermittler mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Wie sie ihre Homepage rechtskonform, aktuell und nutzwertig betreiben, erläutert ein kostenloser Versicherungsmagazin-Artikel.
Bevor die eigene Seite gestaltet und mit Leben gefüllt werden kann, geht es erst einmal um die Registrierung der Domain, also um die Adresse, unter der die Seite später einmal erreichbar ist. Dabei sollte ein guter Domain- Name kurz, leicht zu merken sowie fehlerfrei zu schreiben sein und bereits klarmachen, um was es geht. Hier ist Kreativität gefragt. Es lohnt sich auch zu kontrollieren, was der Wettbewerb macht, welche Namen gut funktionieren und einprägsam sind - und welche nicht.
Auch Pseudonyme dürfen nicht verwendet werden
Doch damit allein ist es nicht getan, denn bereits hier kann man mit dem Gesetz in Konflikt kommen, nämlich dann, wenn die Rechte von anderen Personen oder Unternehmen verletzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass weder fremde Personen- noch Firmennamen in der Domain verwendet werden dürfen, denn diese genießen nach § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen rechtlichen Schutz. Das gilt sogar für Pseudonyme und für geschützte Berufsbezeichnungen. Tabu sind auch Markennamen, die auf ein Unternehmen eingetragen sind, zumal hier teure Auseinandersetzungen drohen, denn der Streitwert wird von den Gerichten in aller Regel sehr hoch angesiedelt - mit entsprechenden Folgekosten. Und auch Städte- oder Ortsnamen dürfen als Domain nur von den entsprechenden Kommunen genutzt werden…
Den vollständigen Artikel "Copy & paste kann echt teuer werden" können Abonnenten in der aktuellen Oktober-Ausgabe von Versicherungsmagazin im Heftarchiv oder in der eMag-Ausgabe lesen. Für Nicht-Abonnenten steht der Beitrag hier als PDF zur Verfügung.
Autor(en): Volker Zwick