Countdown für Vermittlergesetz läuft

Am 21. Mai 2007 endet die Zeit, in der Versicherungsvermittler ohne Gewerbeerlaubnis ihrer Tätigkeit nachgehen können. Einen Tag später tritt das neue deutsche Vermittlerrecht in Kraft. Es schreibt nach den Vorgaben einer Europäischen Richtlinie zwingend vor, dass nur noch derjenige Versicherungen vermitteln darf, wer die Erlaubnis von der Industrie- und Handelskammer erhalten hat. Voraussetzungen sind unter anderem der erfolgreiche Abschluss einer Sachkundeprüfung und der Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Die IHKs werden mehr als 15.000 Anträge bearbeiten müssen. Daher hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits erklärt, bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht bis zum 22. Juli 2007 keine Bußgeldverfahren einzuleiten. Der größte Teil aller Vermittler bedarf jedoch keiner Erlaubnis, wenn sie ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig sind. Die so genannten Einfirmenvertreter werden über ihren Versicherer zur Registrierung angemeldet, wenn diese bereit sind, die uneingeschränkte Haftung für den Vermittler zu übernehmen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) befürwortet das Gesetz ausdrücklich, da es eine bessere Qualität des Berufsstandes bringe, sein Image fördere und zugleich Verbraucherrechte stärke. "Damit enden hoffentlich auch die teilweise unseriösen nebenberuflichen Geschäfte durch solche Vermittler, die keine ausreichende Qualifikation erworben haben", betonte BVK-Präsident Michael H. Heinz. In Deutschland seien bisher bis zu 300.000 Vermittler im Nebenberuf tätig.

In seiner "Bamberger Erklärung" verlangt der BVK von Politikern und Versicherern mehr Wertschätzung für die hauptberuflich tätigen Versicherungsvermittler. Da die Hauptberufler rund 80 Prozent der Prämieneinnahmen hereinbringen, sollten die Versicherer die vertragliche Balance zwischen Unternehmen und Vermittlern besser wahren. Dazu passten nicht einseitige Vertragsänderungen sowie Vertriebsausgliederungen mit dem Ziel, die Betroffenen zu Untervertretern zu degradieren. Ungewöhnlich scharfe Kritik gab es in diesem Zusammenhang am Verkauf des Vertriebs der Aachen Münchener Versicherung AG (AM) an die Allfinanz AG, eine Tochter der Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Der BVK hält AM grobe Management-Fehler vor. Neue Geschäftsmodelle im Vertrieb sowie der Ausbau der Kapazitäten über die DVAG, die überwiegend nebenberufliche Vermittler einsetzt, hätten dazu geführt, dass die AM-Stammorganisation vor allem bei Lebensversicherungen deutlich an Boden verloren hat. "Die AM hat über Jahre ihre selbständigen Versicherungsvertreter vor die Wand fahren lassen und lässt sie jetzt im Stich. Sie verkauft ihren eigenen Vertrieb auf dem Rücken der Vertreter", monierte BVK-Präsident Heinz auf der Mitgliederversammlung in Bamberg. Der Verband hält es für inakzeptabel, dass die mehr als 1.300 AM-Agenturinhaber zum 1. Juli 2007 ihren Vertretervertrag verlieren und zu Unteragenturen der Allfinanz AG werden sollen. "Wir werden alles tun, dass sich unsere Mitglieder gegen die Ausgliederung zur Wehr setzen", betonte Heinz. Zuvor waren Gespräche mit dem AM-Vorstand gescheitert, allen betroffenen Agenturinhabern ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen und den Ausgleichsanspruch auszuzahlen.

Unterdessen ist die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) noch einmal geändert worden, ehe sie auf die Tagesordnung des Bundesrates kommt. Demnach soll es keine regionalen Einschränkungen bei der Wahl einer IHK zum Ablegen der Sachkundeprüfung geben. Zudem soll jeder mit abgeschlossenem rechtswissenschaftlichem Studium ohne weitere praktische Voraussetzungen als sachkundig gelten. Dabei enthalten solche Studiengänge kein versicherungsfachliches Wissen (verlangt aber § 34d Absatz 2 Gewerbeordnung). Ein anderer Änderungswunsch der Beschlussempfehlung für den Bundesrat: Es soll nun doch keine Möglichkeit zur Haftungsbegrenzung des Berufshaftpflichtversicherers für Schadenfälle geben, die mehr als fünf Jahre nach Vertragsbeendigung auftreten (Nachhaftung). Die Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher, um den Countdown für das Vermittlergesetz nicht zu gefährden.

Autor(en): Detlef Pohl

Alle Branche News