Die Corona-Pandemie hat nach Auswertungen der DAV bislang keine gravierenden Auswirkungen auf die deutschen Kranken- und Lebensversicherer. Zwar habe das Statistische Bundesamt für die vergangenen beiden Jahre leicht überdurchschnittliche Todesfallzahlen registriert, diese würden sich aber noch immer im Rahmen der bereits in den Policen berücksichtigten Schwankungsbreiten bewegen.
„Wir beobachten, dass der Anstieg der Lebenserwartung hierzulande vorübergehend zum Stillstand gekommen ist. Aber anders als vielfach prognostiziert, gibt es keinen Rückgang“, erklärte der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann bei der Jahrespressekonferenz am 30. Mai 2022. Vielmehr erwartet die DAV, dass sich die langfristige Entwicklung zu höherem Alter mittelfristig fortsetzen wird. Auch seien bislang nur wenige Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekannt, die konkret Corona zuzuordnen seien.
Einerseits Ausgaben erhöht, andererseite zahlreiche Behandlungen abgesagt
Jedoch sei es für Prognosen noch zu früh, inwieweit sich Corona selbst, Long-Covid oder geänderte Arbeits- und Lebensbedingungen zum Beispiel durch die Lockdowns langfristig in der Berufsunfähigkeitsversicherung niederschlagen würden. Ähnlich wie bei den Lebensversicherern sind auch bei den PKV-Unternehmen bislang keine signifikanten Pandemieeffekte auf die Todesfallzahlen festzustellen. „Entsprechend können die PKV-Sterbetafeln weiterhin uneingeschränkt genutzt werden“, ist Schneidemann überzeugt. Bei den Krankheitskosten gäbe es gegenläufige Effekte. Auf der einen Seite hätten die Corona-Behandlungen die Ausgaben erhöht, auf der anderen Seiten seien zahlreiche Behandlungen abgesagt oder verschoben worden.
Kann möglicherweise zu Prämienaufschlägen oder Leistungsausschlüssen kommen
Mit Blick auf die anstehenden PKV-Beitragsanpassungen für 2023 wird die Corona-Pandemie nach DAV-Analysen noch keine Auswirkungen haben. Zudem betonte Schneidemann: „Anders als mancherorts behauptet, ist eine Corona-Erkrankung per se kein Ablehnungsgrund für eine PKV- oder BU-Versicherung. Sie muss aber wie alle Vorerkrankungen angegeben werden und kann gegebenenfalls zu Prämienaufschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.“
Quelle: DAV
Autor(en): versicherungsmagazin.de