Bund soll für Extremwetterschäden 2024 mit aufkommen

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Der Bund soll sich finanziell an den Schäden beteiligen, die im vergangenen Jahr in einigen Ländern durch Starkregen- und Hochwasserereignisse verursacht wurden. Dies fordert der Bundesrat auf Initiative Bayerns in einer am 14. Februar 2025 gefassten Entschließung.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nun die notwendigen Schritte für eine solidarische Kostenbeteiligung des Bundes einzuleiten. Der Umfang der Schäden sei inzwischen erkennbar und so hoch, dass der Bund - wie es gängige Staatspraxis sei - einspringen müsse.

Zweckbindung des nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ kann kurzfristig erweitert werden

Für die Finanzierung könne die Zweckbindung des bereits bestehenden nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ kurzfristig erweitert werden - dies dürfe allerdings die Hilfen für die von Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Länder nicht beeinträchtigen.

Der Bundesrat spricht allen Helferinnen und Helfern seinen Dank für ihren Einsatz und ihr Engagement aus. Die Beseitigung der Schäden und die Sicherstellung tragfähiger Hilfen für Betroffene hänge bei nationalen Katastrophen neben der Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen auch von einem engen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger ab.

Quelle: Bundesrat

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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