Mit "Unverständnis und Verwunderung" reagierte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute () auf Aussagen von Jürgen Möllering, Leiter Recht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (). Dieser hatte in einem Interview mit der Zeitschrift "" (Ausgabe 3/2009) die bereits seit zwei Jahren bestehende Vermittlerrichtlinie ablehnt.
Das Vermittlerrecht regelt, dass die Vermittlung von Versicherungen nur aufgrund einer IHK-Sachkundeprüfung, einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie weiterer Voraussetzungen abhängig ist. "Damit wurde erreicht, dass über 200.000 nebenberufliche Versicherungsvertreter ohne jegliche Eignung sich nicht mehr auf eine zweifelhafte Gewerbefreiheit berufen können, was nicht selten zu Schäden bei Kunden führte", betont BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich.
Aussagen "sehr irritierend"
Das Vermittlerrecht und die zentrale Registrierung der Vermittler im Vermittlerregister diene dem Verbraucherschutz, so Pulverich weiter. "Daher sind die Äußerungen des DIHK gerade in diesen Zeiten, in denen der Ressource Vertrauen und ihrer Wirkung auf die Finanzdienstleistungen höchste Priorität eingeräumt wird, sehr irritierend."
Die Äußerungen erweckten gerade in der Öffentlichkeit und bei Kunden den Eindruck, als tue sich die Dachorganisation der IHK schwer, die ihnen übertragenen gesetzlichen Aufgaben ausfüllen zu wollen, so der Vorwurf an den DIHK. Dieser fungiert als Aufsichtsbehörde für das Vermittlerregister () – eine Vorgabe der Europäischen Union.
Vermittlerregister noch verbraucherfreundlicher machen
Der BVK befürwortet, das Vermittlerregister noch verbraucherfreundlicher zu gestalten und Angaben zur Qualifikation der Vermittler zu machen. Denn das Register gebe nur an, dass die gesetzliche Grundlage für eine Eintragung besteht, aber nicht, aufgrund welcher Qualifikation die Vermittler registriert sind.
Das Vermittlerrecht regelt, dass die Vermittlung von Versicherungen nur aufgrund einer IHK-Sachkundeprüfung, einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie weiterer Voraussetzungen abhängig ist. "Damit wurde erreicht, dass über 200.000 nebenberufliche Versicherungsvertreter ohne jegliche Eignung sich nicht mehr auf eine zweifelhafte Gewerbefreiheit berufen können, was nicht selten zu Schäden bei Kunden führte", betont BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich.
Aussagen "sehr irritierend"
Das Vermittlerrecht und die zentrale Registrierung der Vermittler im Vermittlerregister diene dem Verbraucherschutz, so Pulverich weiter. "Daher sind die Äußerungen des DIHK gerade in diesen Zeiten, in denen der Ressource Vertrauen und ihrer Wirkung auf die Finanzdienstleistungen höchste Priorität eingeräumt wird, sehr irritierend."
Die Äußerungen erweckten gerade in der Öffentlichkeit und bei Kunden den Eindruck, als tue sich die Dachorganisation der IHK schwer, die ihnen übertragenen gesetzlichen Aufgaben ausfüllen zu wollen, so der Vorwurf an den DIHK. Dieser fungiert als Aufsichtsbehörde für das Vermittlerregister () – eine Vorgabe der Europäischen Union.
Vermittlerregister noch verbraucherfreundlicher machen
Der BVK befürwortet, das Vermittlerregister noch verbraucherfreundlicher zu gestalten und Angaben zur Qualifikation der Vermittler zu machen. Denn das Register gebe nur an, dass die gesetzliche Grundlage für eine Eintragung besteht, aber nicht, aufgrund welcher Qualifikation die Vermittler registriert sind.
Autor(en): Versicherungsmagazin