Bundesrat stimmt Kompromissvorschlag zu

740px 535px

Der Bundesrat hat kürzlich dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt.

Er folgte dabei einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der von der Bundesregierung am 7. Februar 2024 angerufen wurde, nachdem das Gesetz am 2. Februar 2024 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte.

Der Vermittlungsausschuss schlug in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 vor, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil des Gesetzes.

Insolvenzfonds sichert Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Versicherers ab

Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz enthält Regelungen zur Harmonisierung der Schadensverlaufsbescheinigungen der Versicherten und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer.
Des Weiteren wird in Zukunft ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern.

Nachdem der Bundestag den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bereits am 23. Februar 2024 bestätigt hat, kann das Gesetz nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat Kompakt

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Zum Themenspecial "Kfz-Versicherung"

 

Alle Branche News