In der Corona-Krise hat das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf einer Pflegereform in die parlamentarische Beratung eingebracht. Dieser hätte weitreichende finanzielle Folgen und verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung. Davon ist jedenfalls der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) überzeugt. Sein Vorschlag sieht anders aus.
Geplant sind unter anderem Zuschläge, mit denen der Eigenanteil für stationär Pflegebedürftige begrenzt wird. Das hat nach Ansicht des Verbandes aber vor allem eine massive Ausweitung der Leistungsansprüche in der Pflegeversicherung zur Folge – mit entsprechend hohen Kosten. Dafür würden die Reformpläne allerdings keine nachhaltige Finanzierungsperspektive bieten. Keinesfalls würden sie das bereits heute existierende Demografie-Problem der Pflege lösen.
Nur eine weitere Hypothek zu Lasten der jüngeren Generationen
Der Grund: In den kommenden Jahren werden viele Menschen aus der Babyboomer-Generation in den Ruhestand gehen. Sie würden dann deutlich weniger Beiträge zahlen und kämen zudem zusehends ins pflegebedürftige Alter. Das führe zu steigenden Kosten, die vor allem die immer weniger werdenden aktiven Erwerbstätigen finanzieren müssten. Ob die Jüngeren diese Summen durch Sozialbeiträge oder Steuern aufbringen müssen, spiele für deren Gesamtbelastung letztlich keine große Rolle. Beides sei nur eine weitere Hypothek zu Lasten der jüngeren Generationen und des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Ein anderer Teil des Gesetzesantrags sehe die Finanzierung der Rentenbeiträge für Pflegepersonen vor. Grundsätzlich sei dies eine gute Idee, dass der Bund diese Sozialleistung künftig unterstützen wolle.
Eine grobe Ungerechtigkeit und ein klarer Verstoß
Das Problem sei aber: Der Entwurf des Gesundheitsministeriums schließe die privat Pflegeversicherten von dieser Unterstützung aus und benachteilige so zigtausende Pflegepersonen. Das wäre eine grobe Ungerechtigkeit und ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung – zumal alle Pflegeversicherungen qua Gesetz gleiche Leistungen haben.
Und wie sähe eine Alternative seitens des PKV-Verbandes aus? Der Bund soll das Geld für die Pflegepersonen direkt an die Rentenversicherung überweisen.
Sich ihrer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen stellen
Angesichts der massiven langfristigen Kostenwirkungen in Milliardenhöhe und auch mit Blick auf fachliche Mängel in den Details des Entwurfs sollte eine so grundlegende Reform nach Ansicht des PKV-Verbands nicht mitten in der Corona-Pandemie, sondern besser in der nächsten Wahlperiode gründlich beraten werden. Wie beim Klimawandel gelte auch für die Pflege das Gebot einer nachhaltigen Politik, die sich ihrer Verantwortung für die Lebensgrundlagen der nachfolgenden Generationen stellen müsse.
Quelle: PKV-Verband
Autor(en): versicherungsmagazin.de