Auch 2003 werden die Mitglieder der uniVersa Krankenversicherung a.G. an den Überschüssen in Form einer Barauszahlung beteiligt. Insgesamt werden 8,26 Millionen Euro (im Vorjahr 6,96 Millionen Euro) an Beiträgen für das Jahr 2002 zurückgezahlt. In den Genuss der Beitragsrückerstattung kommen Versicherungsnehmer nahezu aller ambulanter Kostentarife sowie des Krankenhaus- und stationären Kurtagegeldtarifs die zumindest im Jahr 2002 keine Leistungen erhielten. Dabei gilt grundätzlich: Je länger ununterbrochen keine Leistungen beansprucht wurden, desto höher die Beitragsrückerstattung.
Durch die mit Erfolg 1997 eingeführte Rumpfjahresregelung kommen auch Mitglieder, die im Laufe des Jahres 2002 einen Vertrag abschließen bzw. abgeschlossen haben und im restlichen Zeitraum leistungsfrei bleiben, in den Genuss der Beitragsrückerstattung. In diesem Falle wird eine anteilige Auszahlung entsprechend der Vertragsdauer im Beginnjahr vorgenommen. Der weitere Vorteil liegt darin, dass dieser Zeitraum für nachfolgende Beitragsrückerstattungs-Auszahlungen als volles leistungsfreies Jahr zählt und somit den Auszahlungsbetrag erhöht.
Durch die mit Erfolg 1997 eingeführte Rumpfjahresregelung kommen auch Mitglieder, die im Laufe des Jahres 2002 einen Vertrag abschließen bzw. abgeschlossen haben und im restlichen Zeitraum leistungsfrei bleiben, in den Genuss der Beitragsrückerstattung. In diesem Falle wird eine anteilige Auszahlung entsprechend der Vertragsdauer im Beginnjahr vorgenommen. Der weitere Vorteil liegt darin, dass dieser Zeitraum für nachfolgende Beitragsrückerstattungs-Auszahlungen als volles leistungsfreies Jahr zählt und somit den Auszahlungsbetrag erhöht.
Autor(en): der Universa Krankenversicherung