Akkus gibt es überall. Sie sind sowohl in Privathaushalten als auch in Industrie und Gewerbe millionenfach verbreitet. Sie können gefährlich werden. Daher rät die Axa Versicherung zu einem besonders sorgsamen Umgang.
Nicht nur im Smartphone, sondern auch in der elektrischen Zahnbürste, im E-Bike, im Staubsauger, Akkubohrer, Rasenroboter oder im Stromspeicher für die Photovoltaikanlage findet man Akkus. Sie sind millionenfach verbreitet. Allein 2021 wurden laut heise online über 291 Millionen Lithium-Ionen-Akkus nach Deutschland importiert. Damit steigt die Brandgefahr. „Sogar alte Handys in der Schublade können einen Brand auslösen“, warnt Jan Grabietz, Technischer Risikoberater bei der Axa-Versicherung. Das gelte, wenn sich die Geräte nach Jahren tiefenentladen, sich die Elektrolytflüssigkeit im Akku zersetzt und Gase entstehen. Als besonders brandgefährlich sind nach Erkenntnissen der Axa beschädigte Akkus. „Nach Stürzen können Isolierschichten innerhalb des Akkus reißen und es kann zu einer Selbstentzündung kommen“, warnt der Axa-Risikoberater.
Beschädigte Akkus beim Elektrofachhandel entsorgen
Beschädigte und alte Geräte sollten über den Elektrofachhandel entsorgt werden. „Wir stellen vereinzelte Brände beim Laden von Akkus fest“, warnt Grabietz. Zudem können sogar elektrische Rollstühle einen Brand entfachen. Einen solchen Schadenfall hatte die Axa unlängst bei einem Händler für Sanitätsbedarf reguliert. Statistisch wären die Akku-Schäden aber noch nicht auffällig. „Wir wissen bisher lediglich, dass E-Autos nicht öfter brennen als Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb“, so Grabietz. Er rät aber dazu, E-Bikes im Sommer nicht stundenlang in der Sonne stehen zu lassen. Notfalls sollte der Akku entfernt werden.
Gefahr besteht durch Überhitzung
Denn Überhitzung sei eine weitere Brandgefahr für Akkus. Sie ist beispielsweise möglich, wenn Akkus nicht mit dem vom Hersteller vorgeschriebenen Ladegerät aufgeladen werden oder unpassende Ladenetzstecker verwendet werden. „Eine sehr starke Erhitzung von Akku oder Ladenetzteil ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das verwendete Ladegerät inkompatibel sein kann“, sagt Axa-Risikoberater Grabietz. Ein solcher Fehlgebrauch kann vor allem für Gewerbetreibende, die viele große Akkus regelmäßig laden, schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben. So könnte von einem überhitzten Akku ein Brand ausgehen. Sachverständige ermitteln in solchen Fällen regelmäßig die Brandursache.
50 Prozent Abzug durch falsches Laden?
Unter Umständen gibt es dann Ärger mit der Leistung aus der Inhalts- und Gebäudeversicherung. Laut dem Axa-Experten gibt es aber noch keine behördlichen Vorschriften, die das Laden von Akkus regeln. Daher könnten die Versicherer in der Regel wohl keinen Pflichtverstoß in Gestalt einer Obliegenheitsverletzung einwenden. „Auch die sogenannte Gefahrerhöhung scheidet nach meiner Ansicht in einem solchen Brandfall in der Regel aus“, sagt Florian Dallwig von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Denn eine Gefahrerhöhung, durch die der Versicherer leistungsfrei wird, setzt eine gewisse Dauerhaftigkeit des gefahrträchtigen Zustands voraus.
Etwas anderes mag aber bei wiederholter und regelmäßiger Nutzung eines ungeeigneten Ladegeräts gelten.“ Der Fachanwalt für Versicherungsrecht warnt aber davor, dass Assekuranzen in solchen Brandfällen die Leistungen wegen grob fahrlässiger Herbeiführung kürzen könnten. „Wenn der Fehlgebrauch für den Gewerbetreibenden auf der Hand liegt, etwa weil das Gerät sehr heiß wird, ist eine solche Leistungskürzung für den Gesamtschaden durchaus möglich“, so der Jurist, der in Hamm Partner bei der Kanzlei Streitbörger ist. „Bis zu 50 Prozent Kürzung könnten möglich sein“, schätzt der Versicherungsrechtler.
Selbst ein E-Rollstuhl kann einen Brand auslösen
Gewerbetreibende sollten daher dieses Risiko meiden und nur zugelassene Ladegeräte verwenden. Gleichzeitig rät Dallwig Unternehmern, ihre Versicherungsbedingungen auf den neusten Stand zu bringen. „So ist es möglich, dass Versicherer die Klausel ´grobe Fahrlässigkeit´, ganz streichen.“ Im privaten Bereich sei das bei der Kfz-, Gebäude- und Hausratversicherung heute bei neuen Verträgen längst üblich. Doch selbst der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit nutzt Gewerbetreibenden wenig, wenn der Versicherer nach einem Schaden oder einer Besichtigung des Betriebes die Behandlung, Lagerung und Ladung von Akkus verbindlich vorschreibt. Das hat die Axa-Versicherung beispielsweise für den Sanitätsgroßhandel gemacht, bei dem ein E-Rollstuhl den Brand auslöste. Auch Verleihfirmen von Geräten mit Akkus, wie Fahrradhändler, müssten mit zusätzlichen Auflagen rechnen. Wird dann dagegen verstoßen, begeht der Gewerbetreibende eine Obliegenheitsverletzung.
Wichtige Tipps zur Schadenverhütung
Wenn eine Ladung eines Akkus nicht überwacht werden könne, sollte sie im Idealfall in einem durch einen Rauchwarnmelder überwachten Raum und auf einer feuerfesten Unterlage stattfinden. Ein Sicherheitsabstand zu brennbarem Material sei wichtig. Bei großen Lagerhallen – etwa bei handwerklichen Betrieben – kann sogar eine Überprüfung oder technische Überwachung zum Beispiel mit Rauchmeldern oder Wärmebildkameras sinnvoll sein, um einen möglichen Schaden zu begrenzen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek