Das Hochwasser hat in vielen Regionen Süddeutschlands massive Schäden angerichtet. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass in Bayern und Baden-Württemberg versicherte Schäden in Höhe von etwa zwei Milliarden Euro entstanden sind. Während in Baden-Württemberg 94 Prozent der Gebäude gegen sämtliche Naturgefahren versichert sind, liegt der Anteil in Bayern lediglich bei 47 Prozent.
Auch Axa hat zahlreiche Kundinnen und Kunden in den betroffenen Regionen. Um besonders stark betroffene Privatpersonen helfen zu können, setzt Axa Deutschland einen Hilfsfonds über 2,5 Millionen Euro auf. Darüber hinaus bietet der Versicherer eine Hotline für Kunden an, die psychologische Unterstützung brauchen.
Wollen Hochwasseropfer ohne Elementarschadenpolice mit eigenem Hilfsfonds unterstützen
Thilo Schumacher, CEO Axa Deutschland, äußerst sich folgendermaßen: "Nachdem sich Kollegen und Vertriebspartner ein erstes Bild vom Ausmaß der Verwüstungen vor Ort machen konnten, haben wir ... entschieden, dass wir bedürftige Hochwasseropfer ohne Elementarschadenversicherung mit einem eigenen Hilfsfonds unterstützen werden“. Hilfen aus dem Fonds beantragen können Axa Privatkunden, die keine Abdeckung über eine Elementarschadenversicherung haben, stark vom Hochwasser betroffen sind und aus eigener finanzieller Kraft keinen Neuanfang schaffen.
Nach Angabe der Versicherers informieren die Vertriebspartnerinnen und Vertriebpartner vor Ort direkt über die Kriterien der Vergabe der Hilfsgelder. Sie koordinieren die Aktion in den Regionen, da sie die individuellen Situationen der Kunden am besten kennen.
Darüber hinaus bietet Axa laut eigener Aussage allen Kunden und deren Familienmitgliedern aus gleichem Haushalt, die sich freiwillig und unentgeltlich in den betroffenen Gebieten engagieren und bisher noch nicht unfallversichert sind, bis zum 31. August eine beitragsfreie Unfallversicherung an.
Mitglieder raten stets zum Abschluss einer Elementargefahrendeckung
Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) hat kürzlich nochmals Position bezogen zu den Themen Naturgefahren und Elementargefahrenversicherung.
Ausgelöst durch die Diskussion zur Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juni 2024, plädiert der BDVM für die weitere Verbreitung der Naturgefahrenabsicherung auf privatwirtschaftlichem Weg. In diesem Kontext betont der Verband, dass die Mitglieder des BDVM ihren Kunden stets zum Abschluss einer Elementargefahrendeckung raten würden.
Die Durchdringung der Elementarschadenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland wächst kontinuierlich an. 2010 lag die Quote bei gut 30 Prozent, 2024 bereits bei ordentlichen 50 Prozent. Der Einschluss der Naturgefahrenversicherung im Neugeschäft ist zudem hoch. Er liegt bei etwa 75 bis 80 Prozent.
Ist steuerähnliche Abgabe und keine risikobasierte Prämie
Auch die Pflichtversicherung nach französischem Vorbild kommentiert der Verband erneut und betont dabei, dass die Nachteile einer derartigen Police hinlänglich bekannt seien. So weist der BDVM ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem entsprechenden Aufschlag auf die Sachversicherungsprämie um eine steuerähnliche Abgabe handelt und nicht um eine risikobasierte Prämie. Im bestehenden System seien Präventionsmaßnahmen irrelevant. Komme der – seit 2015 unterfinanzierte – Solidaritätsfonds an seine Grenzen, springe der Staat als Rückversicherer ein. Eine Pflichtversicherung schaffe damit mehr Probleme als sie löse.
Zusätzlich zu der kürzlich vorgeschlagenen Angebotspflicht der Versicherer für den Einschluss von Elementargefahren („Opt-out“) fordert der BDVM auch die Abschaffung oder massive Senkung der Versicherungssteuer auf den Elementarbaustein. Der Staat verdiene bereits an der Umsatzsteuer für die Schadenbehebung bei Privathaushalten nach Unwetterereignissen. Eine Absenkung / Abschaffung der Versicherungssteuer auf den Elementarversicherungsschutz würde die weitere Verbreitung der Naturgefahrenversicherung ebenso unterstützen wie auch eine klare Kommunikation, dass nach Naturkatastrophen keine finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfe, sondern nur noch Härtefallregelungen im Einzelfall geleistet werden. (Dabei verweist der Verband auf ein Statement der bayerischen Staatsregierung im Jahr 2019).
Immenser bürokratischer Aufwand für die 20 Millionen Wohngebäude
Anstelle einer Pflichtversicherung sollte nach Ansicht des Verbandes das auf Information der Bürgerinnen und Bürger, Prävention (baulicher Schutz vor Hochwasser und Starkregen, keine Neubauten in Überschwemmungsgebieten) und privatwirtschaftlicher Versicherung bestehende System konsequent weiter vorangetrieben werden. Zudem würde eine Kontrolle der Pflichtversicherung für die 20 Millionen Wohngebäude einen immensen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.
Quellen: Axa, BDVM
Autor(en): Meris Neininger