Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) steht auf dem Prüfstand. Gestern hat das Bundesfinanzministerium den Evaluationsbericht veröffentlicht. Das zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene LVRG sollte zum 1. Januar 2018 überprüft werden, so der Auftrag des Deutschen Bundestags. Die Abgeordneten machten sich schon bei der Verabschiedung Sorgen, ob die Lebensversicherung bei einem weiter anhaltenden Niedrigzinsniveau stabil bleibt und ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Der Evaluationsbericht wurde gestern vom Bundesfinanzministerium (BMF) online gestellt.
Der Bericht endet mit einem Maßnahmenkatalog, der schon als Eckpunkte-Papier in der Branche kursierte und für Diskussionsstoff sorgte. Denn einerseits wird dem LVRG eine positive Wirkung zugeschrieben, es habe sich im Wesentlichen bewährt. Andererseits aber werden doch eine Reihe, teils einschneidender Änderungen vorgeschlagen.
Vermittler verursachen gut zwei Drittel aller Abschlusskosten
Für Versicherungsvermittler besonders bitter ist der Provisionsdeckel, der zum einen Fehlanreize beim Vertrieb von Lebensversicherungen vermeiden helfen, aber zum anderen auch die Abschlusskosten senken soll.
Zu den Abschlusskosten führt das BMF aus, dass dazu bei den Lebensversicherern umfangreiche Daten erhoben worden sind. "Vergütungen für Vermittler stellen die größte Komponente der Abschluss- und Vertriebskosten dar; sie machen über zwei Drittel der Abschluss- und Vertriebskosten aus", heißt es. Dazu wird für das Jahr 2013 als Ausgangspunkt „vor LVRG“ eine Summe von 5,4 Milliarden Euro gezahlter Vergütungen berichtet. Im Jahr 2017 sollen es noch 4,7 Milliarden Euro gewesen sein, rund 700 Mio. Euro weniger.
Vermittler werden um gut fünf Prozent schlechter vergütet
Allerdings wird darauf verwiesen, dass die Summen nicht unmittelbar zu vergleichen sind. Denn die Neugeschäftsproduktion 2017 war geringer als 2013. Die tatsächliche Kostenentlastung bezogen auf vergleichbare Produktionsgrößen wird vom BMF für das Jahr 2017 auf nur 200 Millionen Euro geschätzt.
Das BMF hat zu diesem Zweck eine normierte Darstellung der festgestellten, tatsächlich gezahlten Vergütungen vorgenommen. Danach ist die Vermittlervergütung unter vergleichbaren Bedingungen im Jahr 2017 um 5,1 Prozent niedriger ausgefallen als noch 2013. Diese Senkung ist dem BMF zu wenig.
Deutliche Verschiebung in Richtung laufende Vergütung
Allerdings wird auch aufgezeigt, dass es eine deutliche Verschiebung der Vergütungsarten gegeben hat. So sind die einmalig bei Vertragsabschluss gezahlten Abschlussprovisionen erheblich um 12,9 Prozent gesunken. Von 100 normierten Geldeinheiten Vermittlervergütung entfallen nur noch 65,25 Geldeinheiten auf diese Vergütungsform, 2013 waren es noch 74,91 Geldeinheiten.
Das heißt, drei von vier Euro wurden damals rein als Abschlussprovision ausbezahlt, heute nur noch zwei von drei Euro. Das ist ein enormer Erfolg, wenn man bedenkt, dass der Gesetzgeber mit dem LVRG keinen Zwang zur Senkung der Provisionen vorgegeben und die rechtliche Handhabe dafür geschaffen hat. Vielmehr sind diese Senkungen freiwillig ausgehandelt worden. Ein Lob dafür findet sich nicht in dem Bericht des BMF.
Laufende Vergütung erfüllt qualitativen Anspruch
Gestiegen ist stattdessen die laufende Provision, von 9,49 auf 13,78 Geldeinheiten oder um 45,2 Prozent. Bemerkenswert ist, dass die laufende Provision vom BMF als eine Vergütung eingeordnet wird, mit der "auch qualitative Aspekte in der Vermittlung wie z.B. hohe Bestandsfestigkeit bzw. niedrige Stornoquoten belohnt werde". Das könnte wegweisend sein für die Diskussion in der Branche, was mit "qualitativen Nebenbedingungen" für eine interessenkonfliktarme Vergütung nach § 48a VAG gemeint ist, für die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in seit langem bereits öffentlich wirbt. Es wäre auch vernünftig, schon allein die Abhängigkeit der laufenden Provision vom Fortbestand einer Lebensversicherung als Beleg dafür zu werten, dass hier nicht einseitig gegen die Interessen des Kunden gehandelt worden sein kann.
Die Umschichtung von einmaligen in laufende Vergütungselemente wird ebenfalls kaum gewürdigt. Dabei wurde die Versicherungsbranche gerade zu diesem Schritt immer wieder ermutigt, von der Aufsicht wie von den mit dem LVRG vertrauten Fachpolitkern.
Die restlichen Vergütungsbestandteile werden in sonstige direkt zu zahlende Vergütungen (offenbar beispielsweise Bonifikationen und Staffelvergütungen auf den Abschlusserfolg) und sonstige aufgeschobene Vergütungen unterteilt. Hier haben sich zwischen 2013 und 2017 keine nennenswerten Veränderungen ergeben.
Makler mit stärkerer Senkung - von höherer Basis
Interessant ist der Hinweis in dem Bericht, dass die Vergütungen nach Vertriebswegen unterschiedlich stark angepasst wurden. In der Ausschließlichkeit wird nur von einer kleinen Senkung um 2,89 Prozent berichtet, im Bereich Makler und Mehrfachvertreter dagegen um 7,21 Prozent. Da aber die Ausgangsbasen unterschiedlich sind, liegen die Vergütungen der Makler und Mehrfachvertreter "weiterhin höher als bei den Ausschließlichkeitsvertretern", heißt es.
"Trotz erster Erfolge bei der Senkung der Abschluss- und Vertriebskosten sind weitere Anstrengungen der Lebensversicherer erforderlich, die Kosten zu senken", so das Fazit des BMF. Ob die Abschluss- und Vertriebskosten der Versicherungsunternehmen ebenfalls gesenkt wurden, und wie zufrieden hier das BMF mit den erreichten Ergebnissen ist, wird nicht erörtert.
Autor(en): Matthias Beenken