Auch Vermittler protestieren gegen Münteferings Pläne

Münteferings Abschöpfungspläne bei der betrieblichen Altersversorgung zugunsten der Sozialrente stoßen auch bei den Versicherungskaufleuten auf heftige Kritik. "Knapp 20 Prozent Aufschlag auf den jährlichen Vorsorgebeitrag - mit Arbeitgeberanteilen 35 Prozent - wären definitiv der Renditekiller für die betriebliche Altersvorsorge", befürchtet Ulrich Brock, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Bonn. Die Folge nach Einschätzung des knapp 40.000 Mitglieder starken Verbandes: Abkehr von der gerade erst gestarteten Welle der privaten betrieblichen Vorsorge, in vielen Fällen Stopp bereits eingerichteter Verträge. Letzteres wird sogar für die tarifvertraglich geregelten Vorsorgemodelle angenommen, weil der "Renditekiller Sozialversicherungsbeiträge" gerade für Inhaber relativ gering dotierter Verträge als "Verrat an politischen Zusagen" empfunden würde.

Bei den Vorsorgefachleuten verkennt man nicht, dass die Verdoppelung der Beiträge zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber für Arbeitnehmer ein schwaches Argument pro Sozialversicherung ist. Schwach deshalb, weil mit jährlichen Zusatzbeiträgen zur Rentenversicherung in Höhe von maximal 864 Euro zum Beispiel im Jahre 2006 lediglich 0,15 Entgeltpunkte erzielt werden, was derzeit einer Altersrente von 3,87 Euro pro Monat entspricht. Mit halbem Aufwand (ohne Arbeitgeberanteil) ergibt sich im Alter eine Monatsrente von 1,93 Euro. Mit derselben Investition von 432 Euro pro Jahr lässt sich aber per Kapitaldeckung ein größerer Effekt erzielen, hat Ulrich Brock errechnet. Der Unterschied ist umso größer, je mehr Zeit bis zum Rentenstart vergeht. "Die Wahlfreiheit für den privaten Vorsorgeweg ist das Mindeste, was eine motivierende Politik den Mitbürgern bieten muss", verlangt der BVK.

Offene Ohren für die Einrichtung einer Betriebsrente finden die Versicherungskaufleute heute vor allem über diese Argumente (in dieser Reihenfolge):
1.) Betriebsrentenansprüche sind ALG II-fest. Angesammelte Reserven müssen nicht aufgelöst werden, wenn das Arbeitslosengeld II beantragt wird.
2.) Nachgelagerte Besteuerung: Beiträge steuerfrei, spätere Rente nicht.
3.) Freiheit der Beiträge von Sozialversicherungsbeiträgen.
4.) Gute Rendite durch staatliche Förderung.

Brechen zwei dieser vier Kernargumente weg, stößt man in Zukunft auf taube Ohren, befürchten die Versicherungskaufleute. Das Argument der Sozialabgabenfreiheit ist besonders für die Arbeitgeber wichtig, die in vielen Fällen erst den Weg frei machen müssen für eine intensive Beratung der Belegschaft.

Quelle: hb-press

Autor(en): Susanne Niemann

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