Anwälte trommeln für PKV-Anwartschaft

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„Vorübergehend raus aus der PKV: Status sichern statt kündigen“ rät die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie wirbt damit vor allem für das Beratungsangebot der 650 DAV-Fachanwälte.

„Wer vorhat, nach Wegfall der Gründe für das Verlassen der PKV wieder zurückzukehren, kann seine Mitgliedschaft als Anwartschaft ruhen lassen“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des DAV. „Dies kann mehrere Vorteile haben, eine Anwartschaft muss jedoch individuell geprüft werden und hängt von unterschiedlichen Aspekten ab“, erklärt Sven-Wulf Schöller, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der ARGE-VR.

Zielgruppe der Akademiker im Blick

Als besondere Zielgruppe verweist die Lobby der Rechtsanwälte auf junge Akademiker. Falls sie während des Studiums privat krankenversichert waren und mit dem ersten Gehalt unter der Einkommensgrenze liegen, müssen sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Derzeit liegt die Wechselgrenze bei einem Einkommen von 66.600 Euro jährlich oder 5.550 Euro pro Monat. „Durch eine Anwartschaft können Sie ihren Status vorübergehend sichern. So ist eine Rückkehr in die PKV zu alten Bedingungen möglich“, erläutern die Versicherungsjuristen.

Viele verpassen die Frist zur Rückkehr in den privaten Versicherungsstatus

Einen Grund, warum die ARGE-VR auf die Möglichkeit einer PKV-Anwartschaft hinweist, wird aber nicht mitgeteilt. Die Erläuterungen sind nach Einschätzung des Versicherungsberaters Rüdiger Falken von der Kanzlei Falken Sammer Deppner zudem zu knapp bemessen. So fehle der Hinweis, dass neutral geprüft werden müsse, ob der Weg zurück in die PKV aufgrund der Lebensplanung mit einer Familie und unter Berücksichtigung hoher Kosten im Rentenalter überhaupt sinnvoll sei.

Zudem weist der Hamburger Versicherungsberater darauf hin, dass viele Versicherte, die eine PKW-Anwartschaft abschließen würden, später die Frist zur Rückkehr in den privaten Versicherungsstatus verpassen würden. Falken: „Die Option, den Anwartschaftsvertrag wieder in einen PKV-Vertrag umzuwandeln, muss in aller Regel innerhalb von zwei Monaten ausgeübt werden, nachdem die Voraussetzung privat versichert zu sein, wieder gegeben ist.“ Unterschieden wird bekanntlich zwischen „kleiner“ und „großer“ Anwartschaft. Während bei der kleinen Anwartschaft nur der Gesundheitszustand eingefroren wird, gilt das bei der großen auch für das Alter des Versicherungsnehmers.

Für die GKV: Stationären Tarif umwandeln

Experte Falken verweist darauf, dass es bei der kleinen Anwartschaft und guter Gesundheit durchaus sinnvoll seien kann, zu prüfen, ob ein andere Versicherer nicht besseren Versicherungsschutz bietet. Und noch ein Hinweis aus der Praxis ist aus Sicht des Beraters wichtig: „Wer den Status von PKV zu GKV wechselt, sollte den zumeist im Vertrag enthaltenen Tarifbaustein zwei-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung in eine stationäre Zusatzversicherung umwandeln und den Rest auf Anwartschaft stellen.“

Neben Akademikern, die in den Beruf starten, gibt es aber – darüber informieren auch die Versicherungsanwälte – weitere Gründe für ein nur vorübergehendes Verlassen der PKV. Sinnvoll kann dies bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit, Auslandsaufenthalte und vorübergehendem Einkommen unter der Einkommensgrenze sein. Die kleine Anwartschaft ist laut ARGE-VR eher geeignet, wenn von vorneherein klar ist, dass die Ruhezeit nur von kurzer Dauer ist, etwa einige Monate. An Kosten müsse man mit ungefähr fünf bis zehn Prozent des gültigen vertraglichen Tarifs rechnen.

Eine große Anwartschaft sei am ehesten für Menschen sinnvoll, für die Heilleistungen während einer Berufsausübung im Staatsdienst vom Staat übernommen werden, zum Beispiel, sobald Polizisten, Bundespolizisten, Feuerwehrleute oder Berufssoldaten den Beamtenstatus auf Lebenszeit erreicht haben. So erleichtert ihnen die große Anwartschaft eine Rückkehr in die private Versicherung zu günstigen Bedingungen auch nach Jahren. Allerdings schlage die große Anwartschaft mit 20 bis 45 Prozent des bisherigen Tarifs deutlich zu Buche.

Beratung muss umfassend sein

Auch Versicherungsberater Falken wirbt für eine Beratung durch Anwälte und den eigenen Berufsstand. Vor allem dürften hier aber Versicherungsvermittler tätig sein. So gibt es bei einer Stichwortsuche nach „PKV Anwartschaft“ bei Google immerhin über 15.000 Treffer. Dabei wird das Ranking von Versicherern und Online-Portalen, wie Check 24 und Verivox angeführt. Doch auch Online-Vermittler, wie Finanztip, helfen weiter. So schreibt das Portal: „Ungeeignet ist eine Anwartschaftsversicherung, wenn Du Dir die Beiträge für Deinen bisherigen PKV-Tarif nicht dauerhaft leisten kannst.“ Ein sinnvoller Tipp, der zeigt, wie umfassend eine gute Beratung ausfallen sollte.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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