Alltag: Pensionskassen dereguliert!

Im Rahmen der Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurde die grundsätzliche Deregulierung der Pensionskassen umgesetzt. "Alle Pensionskassen werden ab 2006 dereguliert", sagt Jörg Braun, Vorstandsmitglied der Allianz Pensionskasse AG (APK). Nur spezielle Firmenpensionskassen könnten auf Antrag bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Regulierungsstatus erhalten. Die Optima-Pensionskasse, die zur Condor-Versicherungsgruppe zählt, hatte kürzlich den Eindruck erweckt, als sei ihre Deregulierung etwas Besonderes.

Tatsächlich war bis vor kurzem die Deregulierung eher die Ausnahme, erlaubt unter anderem bei Allianz und Victoria. Das klappte nur bei Kassen, bei denen die Finanzaufsicht auf Grundlage des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung festgestellt hatte. Nun ist das Grundprinzip umgekehrt worden. Alle Kassen sind zunächst dereguliert (nach § 118b VAG). Pensionskassen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) können allerdings bei der BaFin beantragen, doch reguliert zu werden. Das klappt unter folgenden Voraussetzungen:
- wenn ihre Satzung vorsieht, dass Versicherungsansprüche gekürzt werden dürfen,
- wenn nach ihrer Satzung mindesten 50 Prozent der Mitglieder der obersten Vertretung durch die Versicherten oder ihre Vertreter besetzt werden sollen,
- wenn sie ausschließlich die unter § 17 des Betriebsrentengesetzes fallenden Personen versichert,
- wenn sie keine rechnungsmäßigen Abschlusskosten für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erheben und sie auch keine Vergütung für die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen gewähren.

Durch die Deregulierung entfällt die Vorab-Genehmigung von Tarifen und Versicherungsbedingungen durch die BaFin (nach § 156a VAG). "Bisher beeinflusste die unterschiedliche rechtliche Situation den Wettbewerb", sagt Braun. Regulierte Kassen mussten zum Beispiel nicht die vorsichtigeren Rechnungsgrundlagen ansetzen, die für Lebensversicherer und bereits früher deregulierte Pensionskassen vorgeschrieben sind. Daher hatte die Allianz seit längerem eine Korrektur gefordert. Die Deregulierung aller Kassen "führt zu einer Qualitätssteigerung im Pensionskassenmarkt", prognostiziert Braun. "Jetzt gelten für alle im Wettbewerb befindlichen Kassen die gleichen strengen Vorschriften wie für Lebensversicherer, denn diese Kassen müssen nun aktuelle Rechnungsgrundlagen verwenden", begründet der Vorstand die Vorteile der neuen Rechtslage. Dies bringe mehr Rechtssicherheit und somit auch mehr Schutz für Kunden. Zudem würden die Haftungsrisiken für Arbeitgeber weitgehend ausgeschlossen.

Aktueller Qualitätsunterschied für Vermittler in Sachen Portabilität: Noch längst nicht alle Pensionskassen sind dem neuen Abkommen zur Übertragung von Versicherungen in eine Pensionskasse oder Direktversicherung bei Arbeitgeberwechsel beigetreten. Bei Allianz und Optima ist dies aber bereits der Fall.



Autor(en): Detlef Pohl

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