Zahlungsweise
1. Begriff: Rhythmus, in dem wiederkehrende Zahlungen geleistet werden müssen. Betrifft in der Versicherungswirtschaft im Wesentlichen die Versicherungsprämien (Prämien) von Seiten des Versicherungsnehmers, daneben z.B. auch wiederkehrende Rentenleistungen des Versicherungsunternehmens.
2. Varianten: I.d.R. wird zwischen jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Zahlungsweise unterschieden. Bei unterjährigen Zahlungsweisen von Versicherungsprämien wird häufig ein Ratenzahlungszuschlag erhoben, um die entgangenen Zinsen aus den jährlich im Voraus kalkulierten Prämien aufzufangen.
Autor(en): Uwe Laue