Wohnungswechsel
Versicherungstechnischer Begriff für die Änderung der versicherten Wohnung. Aus diesem Anlass geht die verbundene Hausratversicherung automatisch auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht für längstens zwei Monate Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Bei einem Umzug ins Ausland erlischt der Versicherungsschutz mit dem Ende des Umzugs. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer den Umzug spätestens bei Umzugsbeginn anzuzeigen.
Autor(en): Stefan Andersch