Wiederanfallschäden
1. Begriff: Schadenfälle, die bereits vollständig abgewickelt schienen und im Schadensystem des Versicherers abgeschlossen waren, jedoch aufgrund weiterer Ansprüche wieder geöffnet und bearbeitet werden.
2. Merkmale: Zu einem Wiederanfall kann es z.B. kommen, wenn nach Schadenschluss noch eine zu begleichende Rechnung eingereicht wird. In diesem Fall wird der Schaden wieder geöffnet, die Zahlung ausgeführt und der Schaden wieder geschlossen. Da für bereits geschlossene Schäden keine Reserven mehr bestehen, führt jede weitere Zahlung aus einem Wiederanfallschaden zu einem Abwicklungsverlust (Abwicklungsergebnis).
Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg