Vorschaltzeiten
Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Mindestdienstzeit oder Mindestalter als Voraussetzung für die Erteilung einer Versorgungszusage. Ein vertraglicher Aufschub des Zusagezeitpunkts ist von der Rechtsprechung des BAG nicht anerkannt, es gibt keine Zusage auf eine Zusage. Vorschaltzeiten zählen somit bei der Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen mit und werden in leistungsausschließende Wartezeiten umgedeutet. Siehe auch unverfallbare Anwartschaft.
Autor(en): Sebastian B. Sattler