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Vermehrte Bedürfnisse

1. Begriff: Nach § 843 I BGB alle unfallbedingten und ständig wiederkehrenden Aufwendungen, die den Zweck haben, die Nachteile auszugleichen, die einem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigungen seines körperlichen Wohlbefindens im Verhältnis zu einem gesunden Menschen entstehen.

2. Merkmale: Durch einen Unfall können dem Verletzten persönlich dauerhaft zusätzliche Bedürfnisse entstehen, die ihn finanziell belasten und die der Schädiger auszugleichen hat. Beispiele für solche vermehrten Bedürfnisse sind z.B. Umbaukosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug oder eine behindertengerechte Wohnung, Fahrtkosten für Arztbesuche, Körperversorgung und Körperpflege, Kosten für besondere Kleidung, Lese- und Schreibhilfen, Haushaltsführung etc.

Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

 

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