Untersuchungsgrenzen
Durch bestimmte Leistungshöhen in Abhängigkeit vom Alter des Antragstellers definierte Grenzen in der Lebensversicherung einschl. der Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Überschreiten ein risikostufenabhängiges ärztliches Zeugnis erforderlich macht. Eine ärztliche Untersuchung ist notwendig, wenn eine bestimmte Grenze der beantragten Versicherungssumme oder Rente überschritten wird. Je höher die beantragte Leistung ist, desto höher liegt die Risikostufe und entsprechend umfangreicher sind die Anforderungen an das ärztliche Zeugnis.
Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann