Unternehmensverfassung
1. Begriff: Gesamtheit aller grundlegenden und langfristig gültigen Strukturregelungen zur Ausgestaltung der Leitungs-, Kontroll- und Interessenvertretungskompetenz in einem Unternehmen.
2. Rahmenbedingungen: Die Staatsverfassung stellt den Ausgangspunkt für die Herleitung der Unternehmensverfassung dar. Neben den handels- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen sind in Deutschland insbesondere die Gesetze zur Mitbestimmung auf der Betriebsebene von Relevanz.
3. Teilbereiche: Zu den im Rahmen der Unternehmensverfassung zu regelnden Sachverhalten gehören insbesondere der Unternehmenszweck, das Leitbild, die Festlegung und Zuweisung von Befugnissen sowie von Rechten und Pflichten der Unternehmensmitglieder, die Bestimmung der Organe des Unternehmens und Regeln für die Entscheidungs- und Konsensbildung in Konfliktfällen.
4. Dokumentation: Die Regeln der Unternehmensverfassung sind in offiziellen Satzungen, Unternehmensleitlinien, Geschäftsplänen und Handbüchern dokumentiert.
Autor(en): Prof. Dr. Hato Schmeiser