United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
1. Begriff: Allgemeine Vorschriften, die die Rechnungslegung und Buchführung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) regeln.
2. Merkmale: Die US-GAAP werden wie die IAS/IFRS von privaten Organisationen unter Einfluss durch die Securities and Exchange Commission (SEC) entwickelt. Bei Regelungslücken in den IAS/IFRS werden teilweise die betreffenden Regelungen nach US-GAAP angewandt, die damit auch einen internationalen Charakter erhalten. Anders als bei IAS/IFRS enthalten die US-GAAP spezielle Regeln für die Bilanzierung des Versicherungsgeschäfts.
3. Ziele: Nach US-GAAP steht anders als nach deutschem Recht die Information der Kapitalgeber im Vordergrund. Daraus resultiert eine zeit- und marktnähere Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden.
4. Aktuelle Entwicklungen: Seit dem 15.11.2007 dürfen ausländische Unternehmen, deren Titel in den USA am Kapitalmarkt gehandelt werden, bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) auch einen IAS-/IFRS-Abschluss in englischer Sprache einreichen. Eine Überleitung in die US-GAAP ist nicht mehr nötig.
Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach