Unbewegliche Sachen
Sachen bezeichnen im rechtlichen Sinn abgrenzbare körperliche Objekte, über die einzelne Personen oder Personenmehrheiten die Beherrschung erlangen und die deshalb Gegenstand von Rechten sein können. Als unbewegliche Sachen oder Immobilien werden Grundstücke mit ihren wesentlichen Bestandteilen, speziell Gebäude, bezeichnet. Alle anderen Sachen zählen zu den beweglichen Sachen bzw. Mobilien. Das Sachenrecht als Teil des Zivilrechts baut auf der Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen auf. Auch im Versicherungsbereich ist die Unterscheidung mit Blick auf die versicherten Sachen von Bedeutung.
Autor(en): Stefan Andersch