Umweltschadenversicherung
1. Begriff: Im Gegensatz zur klassischen Umwelthaftpflichtversicherung deckt die Umweltschadenversicherung keine privatrechtliche, sondern eine öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit für die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (einschl. der Schädigung der biologischen Vielfalt und geschützter natürlicher Lebensräume), auch für Schäden am eigenen Grund und Boden des Versicherten.
2. Merkmale: Versichert wird das Risiko, das sich aus Betriebsstätten und Anlagen, aber auch aus bestimmten Tätigkeiten und Produkten ergibt.
3. Geschichte: Die Umwelthaftungsrichtlinie der EG von 2004 sah für das Jahr 2010 in Ansehung potenzieller Risikodeckungsangebote seitens der privaten Versicherungswirtschaft die Prüfung einer Deckungsvorsorgepflicht vor, die jedoch bis 2015 nicht verwirklicht wurde. Im Vorgriff hierauf entwickelte die deutsche Versicherungswirtschaft die Umweltschadenversicherung, die sie 2007 in den Markt eingeführt hat.
Autor(en): Dr. Jürgen Kurth