Tierhalterhaftpflichtversicherung
1. Begriff: Versicherung gegen Risiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Halter von Tieren. Versicherungsart in der Haftpflichtversicherung.
2. Varianten: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung wird i.d.R. in den Varianten Hundehalter- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung angeboten. Die Haftung des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters ist meistens mitversichert.
3. Abgrenzungen: Risiken aus der Haltung zahmer Haustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Das Risiko für landwirtschaftliche Tiere wird über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Autor(en): Frank Sievers