Spezialfonds
Investmentfonds, die für spezielle Investoren oder Investorengruppen aufgelegt werden. Investoren sind i.d.R. institutionelle Anleger, wie Versicherungsunternehmen oder Pensionskassen. Spezialfonds haben ein Mindestvolumen von 10 Mio. Euro und sind im Gegensatz zu den Publikumsfonds weniger stark reguliert. Außerdem haben sie meistens nur einen Investor, maximal sind 30 Investoren möglich. Spezialfonds unterliegen jedoch auch dem Investmentgesetz und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.
Autor(en): Jürgen Meisch